DIHK-Umfrage zu Belastungen durch das 2020 eingeführte "Kassengesetz“ - bis zum 10. Juni 2025
Wir möchten Sie um Ihre Mithilfe bitten! Es geht um das sogenannte „Kassengesetz“. Mit diesem wurden viele neue Regelungen bei der Verwendung von elektronischen Registrierkassen eingeführt, die Unternehmen belasten und mit großem Aufwand verbunden sind, z.B. Absicherung mit einem Sicherheitsmodul (TSE), Belegausgabepflicht und „Kassennachschau“ durch das Finanzamt.
Zurzeit evaluiert das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) die Regelungen. Die IHK-Organisation möchte sich an diesem Prozess beteiligen und dazu beitragen, dass die tatsächlichen Belastungen der betroffenen Unternehmen erfasst werden.
Hierzu hat unser Dachverband, die Deutsche Industrie- und Handelskammer einen Online-Fragebogen erarbeitet. Ihre und die Antworten der anderen Unternehmen werden gebündelt und als Auswertung an das BZSt weitergeleitet. Diese Angaben sind für uns aus zwei Gründen wichtig: Zum einen senden wir die Daten ans BZSt, zum anderen wollen wir auch „gute Argumente“ sammeln, um uns intensiv in die anstehende politische Diskussion über eine Vereinfachung der Regelungen einmischen zu können.
Wir bitten hierfür herzlich um Ihre Mitwirkung! Bitte beantworten Sie die Fragen bis zum 10. Juni 2025. Die Befragung beansprucht nur wenige Minuten (ca. 10 Minuten). Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Bei Problemen oder Schwierigkeiten können Sie gerne unseren Kollegen Guido Vogt von der DIHK kontaktieren: kassenumfrage2025@dihk.de
Schon jetzt bedanken wir uns sehr herzlich für Ihre Unterstützung!