Achtung Frist: Eintragungspflicht für alle Gesellschaften im Transparenzregister!
Achtung Frist: Eintragungspflicht für alle Gesellschaften im Transparenzregister!
Mit dem neuen „Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz“ (TraFinG) wurde das Transparenzregister in ein Vollregister umgewandelt. Damit werden alle Unternehmen in Gesellschaftsform verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister zu melden. Die bisherige Mitteilungsfiktion, wonach die Eintragungspflicht entfällt, wenn die meldepflichtigen Daten aus anderen Registern (insb. Handelsregister) elektronisch abrufbar sind, gilt nicht mehr. Für Einzelunternehmen und die GbR besteht die genannte Eintragungspflicht nicht.
Unternehmen in Gesellschaftsform, die bisher von der Mitteilungsfiktion profitiert haben, müssen sich innerhalb folgender Übergangsfristen (§ 59 Abs. 8 GwG n.F.) im Transparenzregister eintragen:
- Aktiengesellschaft, SE, Kommanditgesellschaft auf Aktien: bis zum 31. März 2022
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft: bis zum 30. Juni 2022
- in allen anderen Fällen (z. B. eingetragene Personengesellschaften): bis spätestens zum 31. Dezember 2022
- Etwaige Erleichterungen wurden lediglich für Vereine geschaffen (vgl. § 20a GwG n.F.).
- Anm.: Gesellschaften, die bereits in der Vergangenheit nicht von der Registerfiktion profitiert haben, sind bereits zum jetzigen Zeitpunkt zur Eintragung im Transparenzregister verpflichtet!
Handlungsempfehlung:
Es ist allen Unternehmen in Gesellschaftsform dringend zu empfehlen, die Eintragungspflicht im Transparenzregister wahrzunehmen und deren Einhaltung zu überprüfen. Verstöße gegen die Meldungspflicht sind bußgeldbewehrt. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass das zuständige Bundesverwaltungsamt nicht zimperlich ist und bereits bei erstmaligen Verstößen gegen die Eintragungspflicht teils hohe Bußgelder festsetzt.
Das Transparenzregister wird vom Bundesanzeiger Verlag geführt. Es sind derzeit amtlich wirkende E-Mails und Schreiben von Dritten in Umlauf, die gegen teils hohe Gebühr die Vornahme von Anmeldungen ins Transparenzregister anbieten. Etwaige Schreiben sollten genau geprüft werden, denn die die Eintragung kann grundsätzlich ohne Zusatzkosten von den Unternehmern selbst unter „www.transparenzregister.de“ vorgenommen werden.