Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 vorgelegt

Überwiegend technische und redaktionelle Änderungen im Steuerrecht.
Die für Unternehmen relevanten Änderungen im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2022 umfassen Änderungen bei den Gebäudeabschreibungen und Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch eine Reihe weiterer Anpassungen. Details lesen Sie im Folgenden:
Im wesentlichen sind im neuen Jahressteuergesetz folgende Maßnahmen enthalten:
  • Schaffungen einer Rechtsgrundlage zum Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer (§ 139b AO)
  • weitgehende Abschaffung der sogenannten Registerfälle für die Zukunft und rückwirkende Abschaffung der Registerfälle für Drittlizenzen (§ 49 EStG)
  • Anhebung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden auf 3 Prozent (§ 7 Abs. 4 EStG) und zugleich Abschaffung des Nachweises einer kürzlichen Nutzungsdauer für Gebäude (Wegfall § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG)
  • vollständiger Sonderausgabenbezug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023 (§ 10 Abs. 3 EStG)
  • Erhöhung des Sparer-Pauschalbetrags von 801 Euro auf 1.000 Euro (§ 20 Abs. 9 EStG)
  • Anhebung des Ausbildungsfreibetrags von 924 Euro auf 1.200 Euro (§ 33a EStG)
  • Im Bereich der Umsatzsteuer:
Die Artikel 8 bis 11 des Entwurfs enthalten Änderungen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer. Hinweisen möchten wir auf den Ausschluss der Vorsteuerabzugs im Vorsteuer-vergütungsverfahren bei Ausfuhrlieferungen beziehungsweise innergemeinschaftlichen Lieferungen entsprechend § 18 Abs. 9 Satz 2 UStG-E (siehe Art. 8). Dieser soll laut Begründung greifen, wenn der Empfänger zwar über eine gültige USt-IdNr. Im Zeitpunkt der Lieferung verfügte, diese jedoch gegenüber seinem Lieferanten nicht verwendet hat. In diesen Fällen kann die Steuerbefreiung nachträglich gewährt werden; der Empfänger wird auf diese Korrekturmöglichkeit verwiesen.
  • Artikel 10 enthält die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/284 des Rates vom 18. Februar 2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister. Diese soll der Bekämpfung des USt-Betrugs insbesondere im Bereich des grenzüberschreitenden elektrischen Geschäftsverkehrs dienen.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um einen Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 handelt. Sobald das neue Gesetz erschienen ist, werden wir Sie umgehend informieren.
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag