Überarbeiteter AWV-Praxisleitfaden 2.0 zu GoBD veröffentlicht

Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. (AWV) hat einen Praxisleitfaden zu den GoBD veröffentlicht, in dem insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen Anwendungshinweise und Hilfestellung bei der Umsetzung der komplexen Materie gegeben werden.
Der GoBD-Praxisleitfaden für Unternehmen steht in der Version 2.0 zum Download bereit unter: www.awv-net.de/gobd-leitfaden.
Seit dem 1. Januar 2020 sind die in einigen Aspekten modernisierten GoBD vom 28. November 2019, die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, anzuwenden. Der aktualisierte GoBD-Praxisleitfaden der AWV stellt diese Neuerungen umfassend vor. Neben Verschärfungen betreffend Stornobuchungen, Einzelaufzeichnungspflichten und Regelungen zur Zeitnähe räumen die GoBD nun punktuell wichtige Erleichterungen ein:
  • Zulässigkeit „Mobiles Scannen“ (gängiges Beispiel: Smartphone-Fotografie von Tankbelegen)
  • Erleichterungen der Aufbewahrung von PDF-Kontoauszügen, hybriden Formaten und bei Systemmigrationen
  • Erleichterungen für die Darstellung barer und unbarer Geschäftsvorfälle.
Mit der Veröffentlichung des GoBD-Praxisleitfadens erhalten Unternehmen und deren steuerliche Berater praktische Hilfestellung, um an den neuen GoBD-Regelungen möglichst rechtssicher zu partizipieren und bei Verschärfungen auf der sicheren Seite zu sein. Der GoBD-Praxisleitfaden sorgt für ein besseres Verständnis der GoBD-Anpassungen und zeigt konkrete Wege auf, die Neuerungen umzusetzen. Dabei können nicht alle Unsicherheiten ausgeräumt werden, aber der Leser wird in die Lage versetzt, qualifizierte Entscheidungen zu treffen.
Kostenfreie Bestellung
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Stand: August 2020