Zur geplanten Einführung eines Unternehmensbasisregisters

Zur geplanten Einführung eines Unternehmensbasisregisters
Aktuell gibt es in Deutschland rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug, wie das Handelsregister oder Steuerdaten. Viele Unternehmen sind in mehreren dieser Register erfasst, wobei sich Daten teilweise überschneiden. Ein Austausch von Informationen zwischen den Registern erfolgt üblicherweise nicht. Zudem existiert keine einheitliche Identifikationsnummer, sondern es gibt viele Nummern parallel. Die immer wieder erforderliche Pflege und mehrfache Abfrage von Daten führen auf Seiten der Unternehmen und der Verwaltung zu unnötiger Bürokratie.
Derzeit ist die Einführung eines bundesweit einheitlichen Unternehmensbasisregisters geplant. Ziel ist es, dass Unternehmen ihre Daten und Änderungen ihrer Daten künftig nur noch einmal melden müssen und alle angeschlossenen Behörden dann die Daten abrufen können.
Über das Gesetzesvorhaben werden wir Sie weiterhin auf dem Laufenden halten. Weitere Infos können Sie nachfolgender Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 11.06.2021 entnehmen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/06/20210611-bundestag-beschliesst-unternehmensbasisregister.html