Frist: E-Rechnung in der Bundesverwaltung - Pflicht für Unternehmen ab 27.11.2020

Ab dem 27. November 2020 gilt für Lieferanten, die als Auftragnehmer für den Bund und seine Behörden tätig sind die Pflicht zur Einreichung von E-Rechnungen.
Das bedeutet: Nach dem 27. November 2020 dürfen Sie keine Papierrechnungen und auch keine derzeit noch üblichen PDF-Rechnungen mehr an öffentliche Auftraggeber des Bundes senden. Die Verpflichtung gilt auch für nachgeordnete Behörden, z. B. auch die Bundeswehr. Für Betroffene Unternehmen muss die Umstellung (Anpassung Rechnungsausgangssystem, Anpassung interner Prozesse, Mitarbeiterschulung, etc.) daher zu diesem Stichtag erfolgt sein.
BMI und BMF haben unter www.e-rechnung-bund.de eine neue Informationsplattform zur elektronischen Rechnung freigeschaltet. Dort erhalten Sie Informationen zur E-Rechnung im Allgemeinen, zu Formen und Fristen, den Rechnungseingangsplattformen des Bundes, sowie umfassende Inhalte, die Sie bei der Umstellung auf die elektronische Rechnung unterstützen können. Weiterhin dient diese Webseite als Orientierungshilfe und Anlaufstelle rund um alle Themen zur E-Rechnung. Verschiedene Informationsmaterialien für Rechnungssteller, Softwareentwickler und Behörden stehen hier zur Verfügung. Die Seite wird kontinuierlich um neue Inhalte und Formate erweitert.
Stand: September 2020