Lohnsteuerliche Behandlung von Jobtickets

Mit dem Erlass des so genannten „Jahressteuergesetzes“ treten ab dem 1. Januar 2020 Gesetzesänderungen in Kraft, welche dem Arbeitgeber zusätzliche Möglichkeiten geben, den Angestellten ein Jobticket zur Verfügung zu stellen.
Bei Jobtickets handelt es sich in der Regel um Zuschüsse zu den Fahrscheinen bzw. die Zurverfügungstellung der Fahrscheine, die der Mitarbeiter nutzt, um mit dem regionalen Nahverkehr zur ersten Tätigkeitsstätte zu kommen.
Bereits seit 2019 hat der Arbeitgeber die Möglichkeit das Jobticket bzw. den Zuschuss hierfür steuerfrei zu gewähren. Voraussetzung ist, dass dieses zusätzlich zum Lohn gewährt und auf die Aufwendungen des Arbeitgebers auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung des Arbeitnehmers eingetragen werden. Dies hat zur Folge, dass das steuerfrei gewährte Jobticket auf die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers angerechnet wird. Das Bundesfinanzministerium hat bezüglich der steuerfreien Jobtickets am 15.08.2019 ein Schreiben mit Beispielen und Hinweisen veröffentlicht.
Ab 1. Januar 2020 gibt es neben der Steuerfreiheit weitere Pauschalversteuerungsmöglichkeiten:
Wird das Jobticket oder der Zuschuss nicht zusätzlich zum Lohn gewährt, sondern im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, so kann der Arbeitgeber dieses Ticket bzw. diesen Zuschuss mit 15 % pauschaler Lohnsteuer versteuern. Der Arbeitgeber muss dann die Aufwendungen für das Ticket auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung des Arbeitnehmers eintragen. Es erfolgt ebenfalls eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers.
Der Arbeitgeber kann alternativ das Ticket bzw. den Zuschuss zur Verfügung stellen, ohne dass die Aufwendungen auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung bescheinigt werden. In diesem Fall muss zwingend 25 Prozent pauschale Lohnsteuer gezahlt werden. Eine Eintragung auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung und die damit einhergehende Anrechnung auf die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers entfallen in diesem Fall.
Weitere Steueränderungen zum Jahreswechsel finden Sie in der Dezemberausgabe des Newsletters „Steuern|Finanzen|Mittelstand“ des Deutschen Industrie- und Handelskammertages für Sie zusammengefasst.
Stand: 10. Januar 2020