Abwärmeplattform
Plattform für Abwärme – Fristen & Bagatellschwelle
Die BfEE bestätigt nach Rücksprache mit dem BMWK die Gültigkeit der aktuellen, im Merkblatt festgelegten Regelungen zur Datenmeldung und Bagatellschwelle. Dies gilt unabhängig vom ursprünglich für Ende des Jahres geplanten Inkrafttreten der Novelle des EnEfG. Die erstmalige Meldefrist für die Plattform für Abwärme bleibt der 01.01.2025. Die nächste reguläre Meldung bzw. Aktualisierung soll erst zum 31.03.2026 fällig werden.
Das Inkrafttreten der Novelle des EnEfG war ursprünglich für Ende 2024 geplant. Diese sah drei Änderungen vor:
- eine Erhöhung des Schwellenwertes des Gesamtendenergieverbrauchs, ab dem Unternehmen grundsätzlich meldepflichtig sind,
- eine rechtliche Klarstellung für die Bagatellschwellen für Anlagen und Standorte sowie
- die Verschiebung der erstmaligen Meldefrist für die Plattform für Abwärme auf den 1. Januar 2025.
Der Schwellwert des Gesamtendenergieverbrauchs, ab dem Unternehmen grundsätzlich meldepflichtig sind, bleibt unverändert bei 2,5 GWh/a im Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre. Des Weiteren wurde in Abstimmung mit dem fachlich zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vereinbart, dass die mit Version 1.3 des Merkblatts zur Plattform für Abwärme eingeführten Bagatellschwellen unverändert bestehen bleiben. Dies liegt in der Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung von melde- und nicht-meldepflichtigen Abwärmequellen sowie der Planungssicherheit für die Unternehmen begründet.
Die erstmalige Meldefrist für die Plattform für Abwärme bleibt der 01.01.2025. Da die nächste Meldefrist bereits der 31.03.2025 wäre, geht die BfEE nach Rücksprache mit dem BMWK grundsätzlich davon aus, dass sich in dieser kurzen Zeit keine meldepflichtigen Änderungen bzgl. der Abwärme ergeben. Die nächste reguläre Meldung bzw. Aktualisierung ist damit zum 31.03.2026 fällig. Davon unbenommen sind Unternehmen nach § 17 Abs. 2 S.1 EnEfG verpflichtet, die übermittelten Informationen stets aktuell zu halten.
Das jeweils aktuelleste Merklatt finden Sie auf der Homepage des BfEE.
Quelle: BfEE