Ein- und Ausfuhr von Einrichtungen und Erzeugnissen mit F-Gasen
Seit März 2024 gilt für die Ein- und Ausfuhr bestimmter F-Gase (bspw. Kältemittel) eine Registrierungspflicht im F-Gas-Portal der EU. Dies betrifft jedoch nicht nur die Gase selbst, sondern auch damit befüllte Einrichtungen und Erzeugnisse.
Für die Ein- oder Ausfuhr von fluorierten Treibhausgasen sowie Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, benötigen Unternehmen eine gültige Registrierung im F-Gas-Portal der EU. Davon betroffen sind auch Fahrzeuge, die bspw. in Klimaanlagen solche Gase enthalten.
Die ursprüngliche Fassung der Verordnung sah auch eine Registrierungspflicht für Erzeugnisse und Einrichtungen vor, die F-Gase zu ihrem Funktionieren benötigen. Den Zollbehörden war demnach auch dann eine gültige Lizenz vorzulegen, wenn ein Import bzw. Export unbefüllter Produkte erfolgte und diese erst später mit fluorierten Treibhausgasen befüllt wurden. Die Verordnung wurde inzwischen angepasst. Eine gültige Lizenz und damit eine Registrierung im F-Gas-Portal ist somit mit der Korrektur bei unbefüllten Erzeugnissen und Einrichtungen nicht mehr erforderlich.
Je nach Art der ein- oder auszuführenden F-Gase enthält die Verordnung weitere Vorschriften (bspw. Verbote, Quotenzuteilung, Berichtspflichten, Zertifizierungen). Umfangreiche Informationen sowie ein FAQ hierzu hat das Umweltbundesamt auf seiner Internetseite bereitgestellt. In die Antworten fließen Ergebnisse aus Diskussionen auf EU-Ebene und Entscheidungen der Vollzugsbehörden ein. Zu beachten ist, dass die Antworten zwar mit den Behörden des Vollzugs abgestimmt sind, jedoch im Einzelfall für Gerichte oder Vollzugsbehörden nicht bindend sind.
Die Ein- oder Ausfuhren von Gebrauchtwagen sind in der Regel nur zur Registrierung (gilt als Lizenz) verpflichtet. Diese muss auf dem F-Gas-Portal der EU erfolgen. Die Seite ist derzeit nur auf englischer Sprache verfügbar. Die EU-Kommission hat jedoch einen Leitfaden für die Registrierung in deutscher Sprache veröffentlicht.
Verantwortlich für das Portal und die Gesetzgebung zur F-Gase-Verordnung ist in der EU-Kommission die DG Clima. Hier finden Sie auch häufig gestellte Fragen und Antworten zu diesem Themengebiet.
Für Hinweise zum Portal (bspw. auch bei Löschung/Abmeldung) ist folgende E-Mail-Adresse hinterlegt: CLIMA-HFC-Registry@ec.europa.eu.
Für Hinweise zum Portal (bspw. auch bei Löschung/Abmeldung) ist folgende E-Mail-Adresse hinterlegt: CLIMA-HFC-Registry@ec.europa.eu.
Verantwortlich für den Vollzug in Deutschland sind die Länder.