Novelle Elektro- und Elektronikgerätegesetz beschlossen
Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), die das Bundeskabinett am 02. Juli beschlossen hat, sieht unter anderem bessere Informationen im Handel vor. Mit der Gesetzesnovelle soll auch die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten auf alle Verkaufsstellen ausgeweitet werden. Zugleich soll der Schutz vor Brandrisiken durch falsch entsorgte batteriehaltige Elektroaltgeräte verbessert werden.
Der beschlossene Entwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sieht vor, dass Sammelstellen in den Geschäften künftig einheitlich gekennzeichnet werden müssen. So soll es Kundinnen und Kunden leichter fallen, die Rückgabemöglichkeiten zu erkennen und alltagsnah nutzen können. Zudem sollen Kundinnen und Kunden künftig unmittelbar im Ladenregal durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne darüber informiert werden, dass sie ein Elektrogerät kaufen, das nach der Gebrauchsphase getrennt zu entsorgen ist.
Mit der Gesetzesnovelle will die Bundesregierung vor allem Brandrisiken minimieren, die durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithium-Batterien aus alten Elektrogeräten verursacht werden. Lithium-Batterien sind in immer mehr Elektrogeräten enthalten und teilweise fest verbaut. Für die Entsorgungswirtschaft birgt die unsachgemäße Erfassung von Lithium-Batterien bei der Sammlung und Behandlung von Elektroaltgeräten erhebliche Gefahrenpotenziale. Brände, die durch beschädigte oder falsch entsorgte Batterien entstehen können, führen zum Stillstand von Anlagen und können bei gehäuftem Auftreten zu Entsorgungsengpässen führen. Um das Brandrisiko zu minimieren sieht die Gesetzesnovelle vor, dass bei der Sammlung am Wertstoffhof Elektroaltgeräte künftig ausschließlich durch geschultes Personal des Wertstoffhofs in die Sammelbehältnisse einsortiert werden und dies nicht mehr durch die Verbraucher selbst erfolgt. Mit der neuen Vorgabe soll sichergestellt werden, dass Batterien aus abgegebenen Elektrogeräten – sofern möglich – entfernt und diese Batterien gesondert entsorgt werden. Das Risiko einer Beschädigung der Batterie durch mechanische Verdichtung bei Sammlung und Transport kann dadurch reduziert und das Brandrisiko gesenkt werden.
Zugleich wird die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten erweitert. Kioske, Tankstellen und andere Vertriebsstellen von Einweg-E-Zigaretten sind künftig verpflichtet, ausgediente Geräte zurücknehmen. In diesen Läden muss auch über die Rücknahme ausdrücklich informiert werden. Die Rückgabe ist nicht an den Neukauf einer Einweg-E-Zigarette gebunden.
Das Gesetz tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des BMUKN.