ECHA schlägt Beschränkungen für Chrom(VI)-Verbindungen vor
Auf Anfrage der Europäischen Kommission bewertete die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Risiken von Cr(VI)-Verbindungen sowie die sozioökonomischen Auswirkungen möglicher Beschränkungen.
Da diese Verbindungen zu den gefährlichsten krebserregenden Stoffen am Arbeitsplatz zählen, kam die Agentur zu dem Schluss, dass eine EU-weite Beschränkung gerechtfertigt ist.
Die vorgeschlagene Beschränkung sieht Ausnahmen für bestimmte Anwendungen vor – etwa bei der Formulierung von Gemischen, der Galvanisierung auf Kunststoff- und Metallsubstraten sowie bei bestimmten Oberflächenbehandlungen – sofern strenge Grenzwerte für die Exposition und Emissionen eingehalten werden.
Voraussichtlich am 18. Juni 2025 beginnt eine sechsmonatige öffentliche Konsultation. Zudem plant die ECHA eine Online-Informationsveranstaltung, um den Prozess zu erläutern und die Beteiligung der Interessengruppen zu fördern.
Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA werden den Vorschlag bewerten. Die endgültige Entscheidung über die Beschränkung trifft die Europäische Kommission gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der ECHA.