Neue Maßnahmen gegen Lebensmittel- und Textilverschwendung
Das Europäische Parlament hat endgültig neue Regelungen verabschiedet, um die Verschwendung von Lebensmitteln und Textilien in der EU deutlich zu reduzieren. Künftig müssen die EU-Mitgliedstaaten verbindliche Reduktionsziele bei Lebensmittelabfällen erreichen. Im Bereich der Textilien wird eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilhersteller eingeführt.
Verbindliche Ziele zur Reduktion von Lebensmittelabfällen
Bis Ende 2030 müssen die EU-Mitgliedstaaten verbindliche Reduktionsziele erreichen:
- 10 % weniger Abfälle in der Lebensmittelverarbeitung und -produktion
- 30 % weniger Abfälle pro Kopf im Einzelhandel, in Restaurants, im Catering und in Haushalten
Als Basis für diese Berechnung dient der durchschnittliche jährliche Abfall zwischen 2021 und 2023. Zudem sollen Unternehmen, die wesentlich zur Lebensmittelverschwendung beitragen, künftig die Spende von noch genießbaren, aber nicht verkauften Lebensmitteln erleichtern.
Herstellerverantwortung für Textilabfälle
Textilhersteller, die Produkte in der EU anbieten - unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der Union ansässig sind - müssen künftig die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling ihrer Produkte tragen. Diese sogenannte „erweiterte Herstellerverantwortung“ (EPR) muss von den Mitgliedstaaten innerhalb von 30 Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie umgesetzt werden. Kleinstunternehmen erhalten ein zusätzliches Jahr zur Einhaltung der Vorgaben. Mitgliedsstaaten müssen sicherstellen, dass Hersteller, welche erstmals Textilerzeugnisse in ihrem Hoheitsgebiet anbieten, einen bevollmächtigten Vertreter benennen, um die Pflichten im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung in ihrem Land zu erfüllen. Hersteller müssen sich in jedem Land registrieren, in dem sie Textilerzeugnisse auf den Markt bringen. Die Kommission wird eine Website einrichten, mit Links zu allen nationalen Registern, um die Registrierung der Hersteller in allen Mitgliedstaaten zu erleichtern.
Die Regelung betrifft unter anderem Kleidung, Schuhe, Accessoires, Bett- und Küchenwäsche sowie Vorhänge. Auf Initiative des Parlaments können auch Matratzenhersteller in die EPR-Systeme einbezogen werden. Zudem sollen Mitgliedstaaten bei der Festlegung der finanziellen Beiträge besonders umweltschädliche Praktiken wie Ultra-Fast-Fashion berücksichtigen.
Nächste Schritte
Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten 20 Monate Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht zu überführen. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Parlaments. Die Gesetzesinitiative geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission vom Juli 2023 zurück. Rat und Parlament hatten sich schon im Februar vorläufig auf einen Text geeinigt.