Elektromobilität

Förderaufruf für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Im Rahmen des Förderprogramms „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ startet vom 2. Juni bis 4. Juli 2025 der fünfte Förderaufruf. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Gefördert werden die Beschaffung und Errichtung neuer öffentlich zugänglicher Normal- und Schnellladepunkte einschließlich Netzanschluss. Voraussetzungen sind unter anderem die Nutzung von 100 % Ökostrom, die Einhaltung der Ladesäulenverordnung (LSV) sowie die Umsetzung durch Fachunternehmen. Ein Maßnahmenbeginn ist erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids zulässig.
Die Fördermittel werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen einer Anteilfinanzierung gewährt. Die Umsetzung erfolgt über die Bayern Innovativ GmbH.