EWKFondsG: Schwelle für Einwegkunststoffverpackungen
Das Umweltbundesamt hat eine 500-Gramm-Schwelle für Einwegkunststoffverpackungen eingeführt.
Tüten und Folienverpackungen sowie Lebensmittelbehälter mit einem Inhalt von mehr als 500 Gramm fallen künftig nicht mehr in den Anwendungsbereich des Einwegkunststofffondsgesetzes. Ebenso sind Lebensmittelbehälter mit einem Leergewicht von mehr als 500 Gramm nicht mehr vom Gesetz betroffen.
Damit wird die Anwendung des Gesetzes praxistauglicher gestaltet. Die neue Mengenschwelle gilt ab sofort und wird durch eine Verwaltungsvorschrift festgelegt.
Weitere Informationen finden Sie im News-Beitrag des Umweltbundesamts. Eine Anpassung der Einwegkunststoff-Plattform DIVID ist bereits erfolgt.