Bayerischer Klimaschutzpreis 2026 – jetzt Vorschläge einreichen
Die Bayerische Staatsregierung zeichnet mit dem Bayerischen Klimaschutzpreis jedes Jahr Projekte aus, die in besonderer Weise zum Klimaschutz oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Bayern beitragen. Für das Jahr 2026 läuft bis zum 31. Januar 2026 die Vorschlagsphase – auch Unternehmen können vorgeschlagen werden oder sich vorschlagen lassen.
Was wird ausgezeichnet?
Im Fokus stehen Initiativen, die bereits praktische Ergebnisse vorweisen können, von technischen Innovationen über neue Produkte bis hin zu organisatorischen oder strategischen Lösungen. Entscheidend ist ein schlüssiges Gesamtkonzept und die Wirkung in der Praxis: Die Projekte sollen Vorbildcharakter haben und zur Nachahmung anregen.
Wer kann teilnehmen?
- Unternehmen und Betriebe
- Privatpersonen
- Kommunen
- Vereine und andere juristische Personen
Voraussetzung ist ein klarer Bezug zu Bayern: Entweder liegt der dauerhafte Hauptsitz im Freistaat oder das Projekt wird in Bayern umgesetzt. Die Initiative muss bereits laufen oder abgeschlossen sein, aber noch in die Gegenwart hineinwirken und messbare Ergebnisse aufweisen. Eine Teilnahme ist ausschließlich über einen Vorschlag möglich.
Der Bayerische Klimaschutzpreis ist im Artikel 11 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes verankert. Vergeben wird er vom Bayerischen Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz. Die Organisation des Wettbewerbs übernimmt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Landesamt für Umwelt.
Details zum Wettbewerb, den Teilnahmebedingungen sowie das Online-Formular zur Vorschlagseinreichung finden Sie auf der Website der LENK.