Bundestag beschließt Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat am 6. November die Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) beschlossen. Ziel ist es, die Abscheidung und Speicherung von CO₂ (Carbon Capture and Storage, CCS) künftig auch im industriellen Maßstab zu ermöglichen, bislang war dies ausschließlich zu Forschungszwecken zulässig.
Nicht alle Treibhausgasemissionen lassen sich vermeiden. In bestimmten industriellen Prozessen etwa in der Zement- und Kalkproduktion, in Teilen der Grundstoffchemie oder der Abfallverbrennung werden auch künftig Emissionen entstehen. Eine Evaluation Ende 2022 hatte ergeben, dass der Einsatz von CO₂-Abscheidung, -Speicherung und -Nutzung (CCS/CCU) notwendig ist, um die Klimaziele gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) zu erreichen.
Das ursprüngliche Kohlendioxid-Speicherungsgesetz diente vor allem der Forschung und Demonstration von CCS-Projekten in Deutschland. Mit der jetzigen Novelle wird der Rechtsrahmen auf eine breitere Nutzung ausgeweitet.
Da der Aufbau entsprechender Transport- und Speicherinfrastrukturen sieben bis zehn Jahre dauern kann, ist der Beschluss entscheidend, um bis Anfang der 2030er-Jahre einsatzbereite Kapazitäten zu schaffen.
Nach der Zustimmung des Bundesrats und der Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das geänderte KSpG in Kraft treten.
Quelle: DIHK