Bundestag beschließt Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat am 6. November die Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) beschlossen. Ziel ist es, die Abscheidung und Speicherung von CO₂ (Carbon Capture and Storage, CCS) künftig auch im industriellen Maßstab zu ermöglichen, bislang war dies ausschließlich zu Forschungszwecken zulässig.
Nicht alle Treibhausgasemissionen lassen sich vermeiden. In bestimmten industriellen Prozessen – etwa in der Zement- und Kalkproduktion, in Teilen der Grundstoffchemie oder der Abfallverbrennung – werden auch künftig Emissionen entstehen. Eine Evaluation Ende 2022 hatte ergeben, dass der Einsatz von CO₂-Abscheidung, -Speicherung und -Nutzung (CCS/CCU) notwendig ist, um die Klimaziele gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) zu erreichen.
Das ursprüngliche Kohlendioxid-Speicherungsgesetz diente vor allem der Forschung und Demonstration von CCS-Projekten in Deutschland. Mit der jetzigen Novelle wird der Rechtsrahmen auf eine breitere Nutzung ausgeweitet.
Da der Aufbau entsprechender Transport- und Speicherinfrastrukturen sieben bis zehn Jahre dauern kann, ist der Beschluss entscheidend, um bis Anfang der 2030er-Jahre einsatzbereite Kapazitäten zu schaffen.
Nach der Zustimmung des Bundesrats und der Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das geänderte KSpG in Kraft treten.
Quelle: DIHK