Bundeskabinett beschließt Energiepaket – wichtige Weichen für Unternehmen
Am 6. August 2025 hat das Bundeskabinett mehrere Vorhaben im Energiebereich auf den Weg gebracht. Ziele sollen Entlastungen, mehr Planungssicherheit sowie beschleunigte Genehmigungen entlang der Energiewende-Wertschöpfungskette sein.
Kernpunkte im Überblick:
- Gasspeicherumlage: Der Gesetzentwurf sieht das Auslaufen der Umlage zum 1. Januar 2026 vor – Entlastung insbesondere für gasintensive Unternehmen und Haushalte. Der Entwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren.
- Wärmeausbau: Ein Beschleunigungsgesetz für Geothermie, (Groß-)Wärmepumpen, Wärmespeicher und Wärmeleitungen verankert ein überragendes öffentliches Interesse, digitalisiert Verfahren und verkürzt Fristen.
- RED-III-Umsetzung für Offshore & Netze: Vorgesehen sind u. a. Beschleunigungsflächen und schlankere Zulassungen für Wind auf See sowie Anpassungen bei Übertragungs- und Verteilnetzen, um Netzausbau und Integration Erneuerbarer zu erleichtern.
- EnWG-Novelle 2025 (Verbraucherschutz & Digitalisierung): Geplant sind strengere Anforderungen an Risikoorientierung/Absicherung von Lieferanten, Regeln für Festpreisverträge, Energy-Sharing-Möglichkeiten sowie Regelungen für den Smart-Meter-Rollout.
- Rechtsrahmen für CO₂-Management (KSpG-Novelle): Der Entwurf eröffnet den kommerziellen Transport und die Speicherung bzw. Nutzung von CO₂ (CCS/CCU); Schwerpunkt ist zunächst die Offshore-Speicherung, flankiert von Regelungen zur Infrastruktur.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Die Maßnahmen zielen auf spürbare Kostenstabilisierung (Umlageende), schnellere Projektumsetzung bei Wärmeinfrastruktur, mehr Rechtssicherheit im Strom- und Gasvertrieb und neue Geschäftsmodelle (z. B. Energy Sharing, CO₂-Wertschöpfungsketten).
Die Vorhaben sind Kabinettsbeschlüsse und treten erst nach Bundestag/Bundesrat in Kraft; Details und Übergangsfristen folgen im Gesetzgebungsprozess.