Bundeshaushalt 2025: Entlastungen bei Energie, Kürzungen bei Förderung
Am 24. Juni 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 sowie die finanzpolitischen Eckdaten für das Jahr 2026 beschlossen. Mit einem Gesamtvolumen von rund 503 Milliarden Euro fällt der Haushaltsplan für 2025 um 6,1 Prozent höher aus als im Vorjahr. Für Investitionen sind rund 115 Milliarden Euro vorgesehen – ein erheblicher Anstieg im Vergleich zu 2024. Diese Mittel verteilen sich neben dem Kernhaushalt auf Sondervermögen wie den Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie das neue Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“.
Geplante Entlastungen bei Energiepreisen
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Energiekosten für Unternehmen und Haushalte dauerhaft zu senken. Im Haushaltsentwurf sind dazu drei zentrale Maßnahmen vorgesehen:
- Abschaffung der Gasspeicherumlage
Zum 1. Januar 2026 soll die Gasspeicherumlage entfallen. Die entstehenden Kosten werden durch eine einmalige Zahlung in Höhe von 3,4 Milliarden Euro aus dem KTF ausgeglichen. - Stromsteuer: Nur teilweise Entlastung
Während im Koalitionsvertrag ursprünglich eine umfassende Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestniveau für alle Verbraucherinnen und Verbraucher angekündigt war, sieht der Haushaltsentwurf lediglich die unbefristete Fortführung der bereits bestehenden Stromsteuerermäßigung für das produzierende Gewerbe sowie für die Land- und Forstwirtschaft vor. Diese Ermäßigung beträgt 0,05 ct/kWh (EU-Mindestwert). Für nicht-produzierende Unternehmen und Privathaushalte ist vorerst keine Absenkung vorgesehen. Die Bundesregierung hält sich jedoch die Möglichkeit offen, bei künftigen Haushaltsüberschüssen weitere Entlastungen umzusetzen.
Position der IHK: Die IHK spricht sich klar für eine umfassende Stromsteuerreform aus. Die bestehenden Regelungen benachteiligen nicht-produzierende Unternehmen sowie viele kleinere Betriebe, die keine Steuerentlastungen nach geltendem Recht erhalten. Eine flächendeckende Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Minimum wäre ein wichtiger Schritt, um die Energiekostenbelastung breitflächig zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken. - Entlastung bei Netzentgelten ab 2026
Künftig sollen Teile der Übertragungsnetzentgelte sowie weiterer Umlagen durch den Bund übernommen werden. Dafür werden ab 2026 jährlich rund 6,5 Milliarden Euro aus dem KTF eingeplant. Konkrete Details zu Höhe und Verteilung der Zuschüsse stehen jedoch noch aus. Es ist zu erwarten, dass die Entlastungswirkungen regional unterschiedlich ausfallen – insbesondere je nach Spannungsebene und bestehenden Begünstigungen gemäß § 19 StromNEV oder der Besonderen Ausgleichsregelung.
Förderkürzungen im Klima- und Transformationsfonds
Trotz zusätzlicher Mittel durch das neue Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ kommt es zu deutlichen Kürzungen bei zentralen Fördertiteln im KTF. Besonders betroffen ist das Programm „Dekarbonisierung der Industrie“. Hier sollen bis 2045 lediglich noch 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung stehen – ursprünglich waren 24,5 Milliarden Euro eingeplant. Begründet wird dies mit einer zeitlichen Verschiebung der Klimaschutzverträge, die nun frühestens 2026 neue Mittel erfordern.
Auch die Mittel zur Förderung von Wasserstoffanwendungen in der Industrie werden reduziert: Statt 1,27 Milliarden Euro im Jahr 2024 sind für 2025 nur noch 717 Millionen Euro vorgesehen.
Ausblick und parlamentarischer Fahrplan
Nach der ersten Beratung im Bundestag wurde der Haushaltsentwurf an den Haushaltsausschuss übergeben. Die abschließende Verabschiedung ist für die Sitzungswoche vom 15. bis 18. September 2025 vorgesehen. Am 26. September soll der Bundesrat über den Haushalt abstimmen.
Parallel arbeitet die Bundesregierung am Entwurf für den Haushalt 2026, der ab dem 23. September im Bundestag beraten werden soll. Die Verabschiedung ist für Dezember geplant.