Entwurf für den Industriestrompreis liegt vor
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat seinen Entwurf für den Industriestrompreis vorgelegt. Dieser orientiert sich sehr weitgehend an den beihilferechtlichen Vorgaben des Clean Industrial State Aid Framework (CISAF). Das Konzept muss noch final in der Bundesregierung abgestimmt und von der Kommission notifiziert werden. Daher ist von einem Inkrafttreten erst im Laufe des kommenden Jahres auszugehen. Der Industriestrompreis soll aber rückwirkend ab dem 01.01.2026 gelten.
Was sind die Hauptpunkte des Konzepts?
Er gilt für drei Jahre (26 - 28) und reduziert für 50 % der Strommenge den Preis auf 5 Cent/kWh, Vorgaben des CISAF werden umgesetzt. Referenzpreis ist der Terminmarktpreis des Vorjahrs. Allerdings gibt es eine gewissen Flexibilität: Die 50 % gemessen an der Strommenge müssen über die drei Jahre erreicht werden. Die genaue Ausgestaltung ist noch unklar. Unternehmen müssen sich zwischen der Strompreiskompensation und dem Industriestrompreis entscheiden.
Unternehmen aus den 91 (Teil-)Sektoren aus Anhang I der Beihilfeleitlinien sind antragsfähig. Weitere Branchen können aufgenommen werden. Nachgelagerte Unternehmen in Chemie- und Industrieparks sind einbezogen.
Es muss eine Gegenleistung in Höhe von 50 % der Beihilfe erbracht werden. Dazu gehören: Investitionen in erneuerbare Energien (inklusive PPA), Speicher, Elektrifizierung, Elektrolyseure, Flexibilisierung und Energieeffizienz. Für Flexibilisierung gibt es eine Sonderlocke: Der Beihilfebetrag kann sich unter bestimmten Bedingungen um 10 % erhöhen: Mindestens 80 % der Gegenleistungsverpflichtung müssen in Flexibilität und mindestens 75 % des gewährten Flexibilitätsbonus müssen in Gegenleistungen investiert werden.
Quelle: DIHK