Klimaschutzverträge: Neue Vergaberunde gestartet!
Die Klimaschutzverträge heißen jetzt CO2-Differenzverträge und starten ins zweite Gebotsverfahren. Es soll 2026 geöffnet werden. Das bis zum 1. Dezember 2025 laufende Vorverfahren ist obligatorisch für die Teilnahme an der Bieterphase. Nur im Vorverfahren genehmigte Projekte dürfen sich im zweiten Gebotsverfahren beteiligen. Insgesamt wurde das Verfahren vereinfacht und nutzerfreundlicher gestaltet.
Wichtig: CCS/CCU-Projekte sind in diesem Durchgang zugelassen.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat Informationen und Downloads bereitgestellt. Zudem gibt es eine Video-Informationssprechstunden. Bereits durchgeführte Sprechstunden sind aufgezeichnet.
Teilnehmende Unternehmen müssen einen Prozess verwenden, der dem EU-Emissionshandel unterliegt (es muss es ein Referenzverfahren geben), mindestens fünf Kilotonnen CO2 im Jahr emittieren (die Grenze wurde von zehn auf fünf Kilotonnen abgesenkt) und einen Förderbedarf von mindestens 15 Mio. Euro über 15 Jahre haben.
Quelle: DIHK