Energieeffizienz
Energieeffizienzgesetz: Wichtige Fristen im Juli 2025
Unternehmen mit hohem Energieverbrauch stehen vor wichtigen Fristen im Sommer 2025: Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG), das am 18. November 2023 in Kraft getreten ist, verpflichtet sie zu konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Insbesondere zwei Regelungen rücken nun in den Fokus.
Fristen im Überblick:
- Bis 18. Juli 2025 müssen Unternehmen, deren durchschnittlicher jährlicher Gesamtendenergieverbrauch über 7,5 GWh liegt (bezogen auf die letzten drei Jahre vor dem 18. November 2023), ein Energie- oder Umweltmanagementsystem eingeführt haben. Das Managementsystem muss dabei mindestens 90 % des Endenergieverbrauchs abdecken.
- Bis 1. Juli 2025 sind Betreiber von Rechenzentren mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung ab 300 kW verpflichtet, ein entsprechendes Managementsystem zu etablieren.
- Für Unternehmen, die den Schwellenwert von 7,5 GWh erst nach Inkrafttreten des Gesetzes überschreiten, beginnt eine Frist von 20 Monaten ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Überschreitung.
Politischer Ausblick:
Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht eine Überarbeitung des Energieeffizienzgesetzes vor. Ziel ist es, nationale Vorgaben mit der EU-Energieeffizienzrichtlinie zu harmonisieren und zugleich bürokratische Lasten für Unternehmen zu reduzieren. Konkret wird diskutiert, den Schwellenwert für die Pflicht zur Einführung eines Managementsystems auf den EU-Wert von 85 Terajoule (rund 23,6 GWh) anzuheben.
Auch ist bis zur Sommerpause 2025 ein umfassendes Monitoring angekündigt, das die Grundlage für weitere Anpassungen im Energierecht bilden soll – etwa im Hinblick auf Versorgungssicherheit, Ausbauziele der Erneuerbaren Energien und den Wasserstoffhochlauf.
Ungeachtet der politischen Debatte sollten Unternehmen die geltenden Fristen weiterhin ernst nehmen und die geforderten Maßnahmen fristgerecht umsetzen. Gleichzeitig empfehlen wir, die weiteren Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen – insbesondere mit Blick auf mögliche Entlastungen durch eine Anpassung des Gesetzesrahmens.