Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG)
Berlin, 07.11.2025. Der Bundestag hat die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) beschlossen. Die Bundesregierung hatte die Novelle am 6. August auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die Abscheidung und Speicherung von CO₂ (Carbon Capture and Storage, CCS) künftig auch im industriellen Maßstab zu ermöglichen, bislang war dies ausschließlich zu Forschungszwecken zulässig.
Unvermeidbare Treibhausgase
Nicht alle Treibhausgasemissionen lassen sich vermeiden. In bestimmten industriellen Prozessen - etwa in der Zement- und Kalkproduktion, in Teilen der Grundstoffchemie oder der Abfallverbrennung - werden auch künftig Emissionen entstehen. Eine Evaluation Ende 2022 hatte ergeben, dass der Einsatz von CO₂-Abscheidung, -Speicherung und -Nutzung (CCS/CCU) notwendig ist, um die Klimaziele gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) zu erreichen.
Novellierung des Gesetzes notwendig
Das ursprüngliche Kohlendioxid-Speicherungsgesetz diente vor allem der Forschung und Demonstration von CCS-Projekten in Deutschland. Mit der jetzigen Novelle wird der Rechtsrahmen auf eine breitere Nutzung ausgeweitet.
Ziel des KSpG
Da der Aufbau entsprechender Transport- und Speicherinfrastrukturen sieben bis zehn Jahre dauern kann, ist der zeitnahe Beschluss entscheidend, um bis Anfang der 2030er-Jahre einsatzbereite Kapazitäten zu schaffen.
Bundesratszustimmung und in Kraft treten
Nach der Zustimmung des Bundesrats und der Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das geänderte KSpG in Kraft treten.
Quelle: DIHK