Vereinfachungen bei CBAM in Kraft

Brüssel, Berlin, 20.10.2025. Die Verordnung (EU) 2025/2083 mit den CBAM-Vereinfachungen ist nun in Kraft getreten.

Neuerungen

Nach dieser neuen Verordnung brauchen Unternehmen, die CBAM-Güter unter 50 Tonnen im Jahr importieren, keine Zulassung für den Import beantragen, keine CO2-Emissionen berichten und auch keine Zertifikate kaufen.

Nähere Informationen bei der DEHSt

Details finden sich hierzu auf den Seiten der Deutschen Emissionshandelsstelle.
Quelle: DEHSt, DIHK