Klimaschutzverträge starten in zweite Runde
Berlin, 27.10.2025. Eine neue Vergaberunde der Klimaschutzverträge gestartet. Diese heißen jetzt CO2-Differenzverträge und starten in das zweite Gebotsverfahren.
Obligatorische Vorverfahren
Das Gebotsverfahren soll 2026 geöffnet werden. Das bis zum 1. Dezember 2025 laufende Vorverfahren ist obligatorisch für die Teilnahme an der Bieterphase. Nur im Vorverfahren genehmigte Projekte dürfen sich im zweiten Gebotsverfahren beteiligen. Insgesamt wurde das Verfahren vereinfacht und nutzerfreundlicher gestaltet.
Wichtig: Auch CCS/CCU-Projekte sind in diesem Durchgang zugelassen.
Informationsseite des BMWE
Das Bundeswirtschaftsministerium nutzt weiter die Informationsseite www.klimaschutzvertraege.info (CO2-Differenzverträge - Klimaschutzverträge) und hat alle wichtigen Informationen und Downloads dort eingestellt, besonders auch die Fragen und Antworten.
Videosprechstunden auch zum nachhören
Es gibt Video-Informationssprechstunden zu verschiedenen Themen, an denen jeder teilnehmen und die man nachhören kann: Digitale Sprechstunde - Klimaschutzverträge.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Teilnehmende Unternehmen müssen einen Prozess verwenden, der dem EU-Emissionshandel unterliegt (es muss ein Referenzverfahren geben), sie müssen mindestens fünf Kilotonnen CO2 im Jahr emittieren (die Grenze wurde von zehn auf fünf Kilotonnen abgesenkt) und einen Förderbedarf von mindestens 15 Mio. Euro über 15 Jahre haben.
Quelle: DIHK