DEHSt warnt vor Betrugs-Mails
Berlin, 12.08.2025. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt und die Deutsche Industrie und Handelskammer (DIHK) warnen alle Unternehmen vor einer seit Mitte August 2025 kursierenden Betrugs-Mail.
Merkmale der Betrugs-Mail
Die Absender geben vor, im Auftrag der DEHSt das Forderungsmanagement zu betreiben und verlangen "überfällige CO₂-Abgaben gemäß BEHG". Die E-Mails haben Betreffzeilen wie "Überfällige CO2-Abgaben gemäß BEHG". Unter dem Vorwand der "Beitreibung der bei Ihnen ausstehenden CO2-Abgaben" wird versucht, Sie zu einer Überweisung zu bewegen. Bei diesen E-Mails handelt es sich nicht um E-Mails im Auftrag der DEHSt.
Richtiger Umgang mit den Mails
Nehmen Sie diese Überweisungen nicht vor! Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte die DEHSt. Das Umweltbundesamt hat diesbezüglich bereits Strafanzeige gestellt. Antworten auf Fragen zum Emissionshandel finden Sie auf der DEHSt Website. Für spezifische Fragen steht die DEHSt unter der E-Mailadresse nationaler-emissionshandel@dehst.de zur Verfügung.
Quelle: DEHSt, DIHK