BMV-Entwurf: "Masterplan Ladeinfrastruktur 2030"
Berlin 27.10.2025. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat am 17. Oktober einen Entwurf für den Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 veröffentlicht. Ziel ist es, die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge wirtschaftlich tragfähig und flächendeckend auszubauen.
Analyse der DIHK
Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 schafft – aufbauend auf den Vorgängern von 2019 und 2022 – verbesserte Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau und konkretisiert insbesondere Ziele für Elektro-Lkw. Mit rund 40 Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern ist er kompakter, weniger kleinteilig und stärker auf förderliche Rahmenbedingungen ausgerichtet – etwa durch vereinfachte Genehmigungen, schnellere Netzanschlüsse, Investitionen und Innovationsförderung. Die DIHK bewertet den Entwurf grundsätzlich positiv. Leider werden sowohl der erforderliche Netzausbau als auch technologieoffene Ansätze (z.B. Wasserstoffladeinfrastruktur) im Masterplan nicht berücksichtigt.
Enge Abstimmung mit Unternehmen
Unternehmen sind zentrale Akteure beim Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur. Die Bundesregierung plant daher eine enge Abstimmung mit allen Beteiligten, um gemeinsame Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. Die DIHK/IHK-Organisation wird diesen Prozess eng begleiten. Details zu den Förderprogrammen will das BMV 2026 veröffentlichen – vorbehaltlich ausreichender Haushaltsmittel und der Zustimmung von Kabinett und Bundestag.
Kerninhalte des Masterplans
- Förderprogramme sollen den Aufbau von Ladeinfrastruktur (LIS) in Mehrparteienhäusern, auf Betriebsgeländen, in Depots und Betriebshöfen für Nutzfahrzeuge und Busse mit alternativen Antrieben unterstützen. Auch öffentliche Lkw-Ladepunkte außerhalb von Autobahnen – etwa an Autohöfen oder in Gewerbegebieten – sowie Netzanschlüsse und elektrische Gebäudeinstallationen werden gefördert.
- Neben dem bereits eingeführten Investitionsbooster prüft das BMF auch eine Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für neu zugelassene reine E-Pkw.
- Das BMWE plant eine Anpassung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) nach Art. 14 EPBD mit Pooling- und Flexibilisierungsmöglichkeiten für Ladepunkte an öffentlich zugänglichen Stellplätzen von Nichtwohngebäuden (z. B. an Handelsparkplätzen). Neben der Anzahl soll künftig auch die Ladeleistung als Erfüllungsoption gelten – ein Anliegen, das die DIHK maßgeblich unterstützt hat.
- Zur Preistransparenz beim Ad-hoc-Laden soll eine zentrale Datenplattform geschaffen werden, die Preise aller LIS-Betreiber bündelt und für Apps und Navigationssysteme nutzbar macht.
- Digitalisierte Antragsverfahren für Mittelspannungsanschlüsse sind geplant. Zur Erhöhung der Transparenz über Netzanschlusskapazität sollen Netzbetreiber zudem Informationen zu verfügbaren Anschlusskapazitäten und groben Kostenschätzungen online bereitstellen. Verbindliche Rückmeldefristen für Netzanschlussbegehren sollen Planungssicherheit und Investitionsbereitschaft stärken.
- Das BMV will bidirektionales Laden über Innovationsförderung und Pilotprojekte in Mehrparteienhäusern und Betriebshöfen einführen und skalieren. Zudem sind stromsteuerliche Erleichterungen geplant, um zu verhindern, dass E-Fahrzeugnutzer als Versorger und Steuerschuldner gelten.
- Als Ergänzung zum Megawattladen sollen standardisierte, herstellerübergreifende Wechselbatterien für Nutzfahrzeuge erprobt werden.
Download des Masterplans beim BMV
Der Entwurf des "Masterplans Ladeinfrastruktur 2030" kann beim BMV heruntergeladen werden.
Quelle: DIHK, BMV