Energiegesetze

Bundestag verabschiedet Gebäudeenergiegesetz

Gesetz fasst das EEWärmeG, das Energieeinsparungsgesetz und die bisherige Energieeinsparverordnung zusammen.

Berlin, 22.06.2020. Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Donnerstag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Das Gesetz fasst das EEWärmeG, das Energieeinsparungsgesetz und die bisherige Energieeinsparverordnung zusammen. Verschärfungen des Anforderungsprofils bei Neu- und Bestandsbauten sind nicht enthalten. Die Ziele werden allerdings im Jahr 2023 noch mal auf den Prüfstand gestellt. Mit dem GEG werden die europäischen Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht übernommen.

Neuerungen gegenüber der letzten Fassung

  • Die Nutzung von Biomethan bleibt nicht mehr auf KWK-Anlagen beschränkt, sondern wird auch in Brennwertkesseln mit einem Primärenergiefaktor von 0,7 angerechnet. Der DIHK hatte sich für die Anerkennung eingesetzt.
  • Das BMWi und das BMI prüfen bis zum Jahr 2023, auf welche Weise und in welchem Umfang synthetisch erzeugte Energieträger in flüssiger oder gasförmiger Form berücksichtigt werden können.

Weitere Maßnahmenpakete wurden beschlossen

Abstandsregelung für Windanlagen

Der Bundestag hat die Abstandsregelung für Windanlagen im Baugesetzbuch beschlossen. Die Länder haben fortan die Möglichkeit, per Landesgesetz Mindestabstände von höchstens tausend Metern zu Wohnbebauung festzulegen.

Förderdeckel für Solaranlagen

Außerdem hat der Bundestag die Streichung des Förderdeckels für Solaranlagen beschlossen. Die Einspeisung von Solarstrom ins Netz über die EEG-Umlage wird auch vergütet, wenn die ursprünglich gesetzte Grenze von 52.000 Megawatt überschritten wird.  Der Bundesrat muss sich am 03. Juli noch mit dem Gesetz beschäftigen. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz nicht mehr aufgehalten wird.
Quelle: DIHK