Förderung

Änderungen im BEG-Förderprogramm

Berlin, 27.07.2022. Die Bundesregierung ändert die Förderung für effiziente Gebäude und legt den Schwerpunkt auf die energetische Sanierung. Zusätzliche Mittel aus dem Haushalt und Wirtschaftsplan zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) werden auch vorgesehen.

Änderungen ab dem 28. Juli 2022

Die Änderungen treten ab dem 28. Juli 2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft. Es bleibt bei der Breitenförderung für alle Antragssteller: Auch weiterhin können Unternehmen von der Förderung profitieren.

Reform der Gebäudeförderung

In Anbetracht der aktuellen Energiekrise und der Wichtigkeit, Energie zu sparen, legt das BMWK seine Reform der Gebäudeförderung vor.
So gelten ab dem 28. Juli 2022 die neuen Förderbedingungen für Anträge bei der staatlichen Förderbank KfW für Komplettsanierungen. Eine Übergangsregelung gilt bis einschließlich 14. August 2022. Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung (beispielsweise: Fenstertausch) gelten ab dem 15. August 2022 die neuen Förderbedingungen für Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Neubauförderung wird erst für das Jahr 2023 neu gestaltet. Bis zur Neugestaltung der Neubauförderung wird das Programm EH 40 Nachhaltigkeit noch bis Ende des Jahres fortgesetzt.

Weiterhin Breitenförderung

Das Prinzip der flächendeckenden Förderung aller Antragsteller wird beibehalten: Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen können weiterhin Gebäudeförderung in Anspruch nehmen.
Mit dieser Reform der BEG sollen jährliche Bewilligungen von 13-14 Milliarden Euro möglich werden, davon etwa 12-13 Milliarden Euro für Sanierungen, es sind 4 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. 2022 wurden bereits rund 9,6 Milliarden Euro für die Sanierungsförderung gelegt. Allerdings werden die Fördersätze um 5 bis 10 Prozentpunkte abgesenkt, um die Breite der Empfänger zu erweitern.

Klimaneutraler Wohnungsbestand bis 2045

Damit die verfügbaren Haushaltsmittel optimal für Renovierungen eingesetzt werden können, wird das Ambitionsniveau mit dem Ziel eines klimaneutralen Wohnungsbestands im Jahr 2045 angehoben. Aus diesem Grund wird unter anderem ein Austauschbonus für Gaskessel eingeführt und jegliche Förderung für gasverbrauchende Anlagen abgeschafft.

Ansprechpartner und Informationen bei der KEFF Nordschwarzwald

Als regionaler Ansprechpartner steht allen Unternehmen das Beratungszentrum Umwelt, Energie, Klimaschutz der IHK Nordschwarzwald, sowie der KEFF-Moderator der Region Nordschwarzwald unter neben stehenden Konkaktdaten zur Verfügung. Die Aktuellen Förderrichtlinien und Antragsinformationen erhalten Sie auf der Homepage des BAFA oder KfW.
Quelle: DIHK, IHK, KEFF Nordschwarzwald