progres.nrw: Förderung für Ladeinfrastruktur novelliert
Das Land Nordrhein-Westfalen hat Anfang August 2026 das Förderprogramm “progres.nrw – Emissionsarme Mobilität” überarbeitet (Richtlinie). Das Programm fördert nun auch Investitionen in die nicht öffentliche Ladeinfrastruktur, z.B. an kleineren Mehrparteienhäusern sowie in Schnellladeinfrastruktur an Logistikdepots (Förderübersicht). Dafür stellt das Land zusätzlich 10 Millionen Euro für 2026 und 15 Millionen für 2027 bereit. Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft.
Voraussetzung für die Programmteile ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus erneuerbaren Energien (Grünstrom-Liefervertrag) oder zumindest teilweise aus vor Ort selbst erzeugtem regenerativen Strom (zum Beispiel Photovoltaik-Anlage) stammt.
Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeug
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Kommunen können Zuschüsse in Höhe von bis zu 30.000 Euro je Ladepunkt bei einer Förderquote von 30 Prozent beantragen.
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer Schnellladeinfrastruktur mit mindestens 50 Kilowatt je Ladepunkt. Bei Ladeeinrichtungen mit mehr als einem Ladepunkt muss jeder Gleichstromladepunkt die Mindestladeleistung von 50 Kilowatt, auch bei Belegung aller Ladepunkte, erreichen. Die Ladepunkte müssen an einer Betriebsstätte eines Unternehmens errichtet werden, dessen Geschäftszweck nicht hauptsächlich der Verkauf von Ladestrom ist.
Bei öffentlicher Zugänglichkeit der Ladeinfrastruktur darf diese nur für das Laden von Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklassen N2 und N3 genutzt werden.
Ladeinfrastruktur an kleineren Mehrparteienhäusern
Vermietende, Mietende sowie Mitglieder von Wohnungseigentümergemeinschaften können den Erwerb, die Errichtung und den Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden mit mindestens zwei Wohneinheiten und maximal fünf Stellplätzen mit bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Aussagen in Höhe von maximal 1.500 Euro je errichtetem Ladepunkt bezuschussen lassen.
Weitere Programmteile
- nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Beschäftigte
- Grundinstallation für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Garagen- und Stellplatzkomplexen (mit mindestens zehn Stellplätzen)
- öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
(Quelle elektromobilität.nrw)
