Reform des Europäischen Emissionshandels: Kerninhalte
Die Europäische Kommission hat Mitte Juli Vorschläge zur ETS-Reform und zu ETS-Benchmarks veröffentlicht. Sie umfassen u. a. einen neuen Reduktionsfaktor, internationale Zertifikate, bis zu 250 Mio. t Kohlenstoffentnahmen, freie Zuteilungen mit Konditionen sowie eine Industrial Decarbonisation Bank. Die DIHK sieht darin positive Ansätze, die den Forderungen aus dem DIHK-Impulspapier “EU-Emissionshandel: Reform für Klimaschutz und Industrie” und der Plan B-Studie nahekommen. Nachbesserungsbedarf gebe es bei Ausgestaltung, Exporten und Benchmarks. Die Vorschläge gehen nun in das ordentliche Gesetzgebungsverfahren mit Europäischem Parlament und Rat.
ETS-Reform
Die Kommission schlägt eine umfassende Reform des EU-Emissionshandels vor, um das System auf das EU-Klimaziel 2040 auszurichten und zugleich Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen und industrielle Dekarbonisierung stärker zu berücksichtigen. Kernelemente sind die Anpassung des Reduktionspfads ab 2031, die Einbeziehung internationaler Zertifikate und permanenter Kohlenstoffentnahmen, die Fortführung kostenloser Zuteilungen unter neuen Investitionsbedingungen sowie eine stärkere Zweckbindung von ETS-Einnahmen für Transformation und Infrastruktur.
Aus DIHK-Sicht spiegelt der Vorschlag mehrere Anliegen des DIHK ETS-Impulspapiers wider:
- Ein gewisses Zertifikatevolumen soll über 2039 hinaus erhalten bleiben.
- Kohlenstoffentnahmen und internationale Gutschriften werden grundsätzlich in das ETS-System eingebunden
- Kostenlose Zuteilungen bleiben für energieintensive Industrien erhalten.
- ETS-Einnahmen sollen stärker den ETS-Sektoren zugutekommen.
Gleichzeitig bleiben entscheidende Fragen offen:
- konkrete Nutzung internationaler Zertifikate durch Unternehmen
- Konditionen für freie Zuteilungen
- tatsächliche Mittelverwendung der „Industrial Decarbonisation Bank“
- Benchmarkmethodik sowie
- dauerhafter Exportmechanismus für CBAM-Sektoren
1. Reduktionsfaktor und Zertifikatevolumen: langsamerer Pfad, aber erst ab 2031
Die Kommission schlägt vor, den linearen Reduktionsfaktor des EU ETS ab 2031 anzupassen (Art. 9). Vorgesehen sind 3,7 Prozent für den Zeitraum 2031 bis 2035 und 1,7 Prozent ab 2036. Falls hochwertige und kosteneffiziente internationale Zertifikate nicht verfügbar sind, soll der Faktor ab 2036 auf 2,7 Prozent zurückfallen. Die Kommission soll die unionsweite Zertifikatemenge bis September 2028 veröffentlichen.
2. Internationale Zertifikate: grundsätzlich aufgenommen, aber Mechanismus noch offen
Der Reformvorschlag sieht einen neuen Artikel 9b vor. Danach sollen bis zu 260 Mio. Zertifikate aus der unionsweiten ETS-Menge für den Kauf von bis zu 260 Mio. t hochwertigen internationalen Gutschriften im Zeitraum 2036 bis 2040 bereitgestellt werden. Bis zum 31. Januar 2033 soll die Kommission über die Entwicklung eines hochwertigen internationalen Zertifikatemarkts berichten, der ausschlaggebend für die letztendliche Nutzung internationaler Gutschriften im ETS sein soll. Zudem will die Kommission bis Jahresende einen spezifischen legislativen Vorschlag zur operativen Umsetzung von internationalen Klimaschutzzertifikaten machen.
3. Kohlenstoffentnahmen: 250 Mio. t für BioCCS und DACCS vorgesehen
Mit einem neuen Artikel 9c sollen permanente inländische Kohlenstoffentnahmen in das ETS integriert werden. Vorgesehen ist ein unionsweites Volumen von 250 Mio. Zertifikaten im Zeitraum 2031 bis 2040. Diese sollen von der Kommission versteigert werden, um eine entsprechende Menge an zertifizierten permanenten Entnahmen, insbesondere BioCCS und DACCS nach CRCF-Verordnung, zu finanzieren. Zusätzlich können bis zu 10 Mio. Zertifikate bereitgestellt werden, wenn die Einnahmen nicht ausreichen.
Die Kommission soll außerdem bis Ende 2034 prüfen, welchen Beitrag naturbasierte Entnahmen und Carbon Farming leisten können. Allerdings stehen im Vorschlag zunächst permanente Entnahmen mit hoher Speicherintegrität im Vordergrund. Nach Artikel 14 (1a) sollen ETS-pflichtige Unternehmen auch die Möglichkeit haben, ihre Emissionen durch zertifizierte dauerhafte CRCF-Entnahmen zu kompensieren.
4. Freie Zuteilung: Fortführung bis 2040 mit Investitionskonditionen
Laut Artikel 10a soll die kostenlose Zuteilung über 2030 hinaus fortgeführt werden. Ab 2031 soll sie jedoch grundsätzlich an einen „Invest in EU decarbonisation plan“ geknüpft werden. Vorgesehen ist, dass 80 Prozent der kostenlosen Zuteilung jährlich nach Vorlage und Genehmigung eines Plans gewährt werden. Die verbleibenden 20 Prozent sollen erst nach verifizierter Umsetzung von Investitionen und nachweislicher Emissionsminderung ausgegeben werden.
Für CBAM-Sektoren wird der Phase-out der freien Zuteilung verlangsamt. Der CBAM-Faktor soll u. a.
- 59 Prozent im Jahr 2030,
- 48 Prozent im Jahr 2031,
- 27 Prozent im Jahr 2033,
- 15 Prozent von 2034 bis 2037 und
- 0 Prozent erst ab 2038
5. Benchmarks: kurzfristige Entlastung bei Heat- und Fuel-Benchmarks, aber offene Frage ab 2031
Der separate Benchmark-Vorschlag COM(2026) 619 betrifft die Heat- und Fuel-Fallback-Benchmarks für 2026 bis 2030. Die Kommission schlägt vor, den maximalen jährlichen Reduktionssatz für diese Benchmarks so anzupassen, dass zusätzliche kostenlose Zuteilung ermöglicht wird, ohne den sektorübergreifenden Korrekturfaktor auszulösen. Grundlage sind rund 80 Mio. verfügbare Allowances. Die Anpassung soll für 2027 bis 2030 gelten. Für 2027 sollen 40 Prozent der Anpassung berücksichtigt werden, um auch die zusätzliche Zuteilung für 2026 abzubilden.
6. Mittelverwendung: Industrial Decarbonisation Bank und stärkere Zweckbindung
Mitgliedstaaten sollen künftig mindestens 50 Prozent ihrer ETS-Auktionserlöse für prioritäre Dekarbonisierungszwecke einsetzen. Dazu zählen industrielle Dekarbonisierung, Elektrifizierung, Stromnetze, Speicher, CCS/CCU, klimafreundlicher Verkehr, Abfallwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, Lead Markets und Forschung (Art. 10(3)).
Zudem schlägt die Kommission eine „Industrial Decarbonisation Bank“ vor (Art. 10cc), die ab 2028 industrielle Dekarbonisierungsprojekte unterstützen soll. In einer ersten Phase soll ein Investment Booster (Art. 10cd) mit 400 Mio. Zertifikaten Investitionen über feste Carbon Premia anstoßen. Ab 2031 sollen wettbewerbliche Instrumente wie Carbon Contracts for Difference und Carbon Premiums genutzt werden (Art. 10ce). Insgesamt wird im Vorschlag ein Finanzierungsziel von 100 Mrd. Euro genannt.
7. Carbon Leakage und CBAM: Schutzinstrumente bleiben, Exportlösung fehlt
Die Reform verlängert die kostenlose Zuteilung und verlangsamt den CBAM-bedingten Abbau freier Zuteilungen (s.o.). Des Weiteren soll die Strompreiskompensation auch in Zukunft möglich sein (Art. 10a (6)). Die Maßnahmen sollen Carbon-Leakage-Risiken abfedern, solange der CBAM seine Wirksamkeit in der Praxis noch nicht vollständig nachgewiesen hat.
8. Weitere Sektoränderungen: Luftfahrt, Schifffahrt, Abfall, CCU
Der Vorschlag enthält umfangreiche zusätzliche Änderungen: In der Luftfahrt sollen nachhaltige Flugkraftstoffe, Elektrifizierung und Contrail-Minderung stärker unterstützt werden. In der Schifffahrt ist ein Sustainable Maritime Alternative Propulsion Mechanism mit bis zu 110 Mio. Allowances von 2028 bis 2040 vorgesehen. Außerdem soll die Einbeziehung kleinerer Schiffe vorbereitet und Umgehungsrisiken über Transshipment- und Offshore-Regeln adressiert werden.
Die kommunale Abfallverbrennung soll schrittweise in den ETS einbezogen werden. Die Abgabepflicht soll von 25 Prozent im Jahr 2031 über 50 Prozent im Jahr 2032 und 75 Prozent im Jahr 2033 auf 100 Prozent ab 2034 steigen. Für CCU wird eine Verlagerung der Abgabepflicht auf den Zeitpunkt der späteren Freisetzung des CO₂ in ETS-pflichtigen Prozessen bzw. bei synthetischen Kraftstoffen auf den Verteilpunkt vorgesehen.
DIHK-Impulspapier
Das DIHK-Impulspapier “EU-Emissionshandel: Reform für Klimaschutz und Industrie” bündelt sechs zentrale Handlungsfelder für die Weiterentwicklung des ETS:
- Ausgestaltung des Reduktionspfades für Emissionszertifikate,
- Integration von Kohlenstoffentnahmen („negative Emissionen“) in den Emissionshandel,
- Nutzung internationaler Klimagutschriften,
- gemeinsame Betrachtung von Infrastruktur- und Transformationsanforderungen,
- zielgerichteter Einsatz der ETS-Einnahmen für die industrielle Transformation sowie
- wirksame Vermeidung von Carbon Leakage.
(Quelle DIHK)
