Eckpunkte der Kraftwerksstrategie: Grundsatzeinigung mit EU
Die Bundesregierung und die Europäische Kommission haben auf Eckpunkte für eine beihilferechtskonforme Umsetzung der deutschen Kraftwerksstrategie verständigt (Pressemitteilung).
Demnach sollen erhebliche Kraftwerkskapazitäten staatlich subventioniert werden können. In Kreisen der Unionsfraktion werden die Kosten bis 2030 auf bis zu 32 Milliarden Euro geschätzt. Diese Kosten sollen sowohl über den Bundeshaushalt als auch über eine neue Umlage von allen Stromabnehmern finanziert werden. Die DIHK befürchtet erhebliche Belastungen für die Wirtschaft und weiter steigende Stromkosten für Industrie und Gewerbe.
Laut Wirtschaftsministerium ist die Kraftwerksstrategie Teil einer umfassenden Gesamtstrategie zur Sicherung der Stromversorgung und adressiert zunächst den Kapazitätsbedarf des Jahres 2031, also die benötigte steuerbare Leistung zur Einhaltung des geltenden Versorgungssicherheitsstandards.
Kerninstrument der Strategie sind Ausschreibungen für steuerbare Erzeugungskapazitäten, die in den Jahren 2026, 2027 und 2029 durchgeführt werden sollen. Bereits 2026 sind Ausschreibungen mit einem Gesamtvolumen von 12 Gigawatt (GW) vorgesehen. Davon entfallen 10 GW auf neue steuerbare Kapazitäten mit Anforderungen an eine längerfristige Leistungserbringung sowie regionaler Steuerung, während 2 GW technologieoffen ohne Langzeitkriterium ausgeschrieben werden.
An den Ausschreibungen in 2026 sollen sich ausschließlich neue Kraftwerkskapazitäten in Deutschland beteiligen können – eine europäische Beteiligung soll ausgeschlossen werden. Bestandsanlagen sowie Kapazitäten aus dem europäischen Ausland sollen sich in weiteren Ausschreibungen ab 2027 und 2029 beteiligen können. Die Kraftwerksstrategie fungiert dabei ausdrücklich als „Brücke“ zu einem umfassenden, technologieoffenen Kapazitätsmarkt, der ab 2027 vorbereitet und ab 2032 die weitere Versorgungssicherung übernehmen soll.
Alle neu errichteten Gaskraftwerke müssen „H₂-ready“ sein, um perspektivisch bis 2045 auf Wasserstoff umgestellt werden zu können. Damit soll eine schrittweise Dekarbonisierung des Kraftwerksparks sichergestellt werden, die im Einklang mit dem Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2045 stehen soll. Ergänzende Ausschreibungen sollen einen vorgezogenen Umstieg auf Wasserstoff bereits ab 2040 bzw. 2043 durch zusätzliche Förderungen unterstützen. Gleichzeitig werden emissionsintensive Anlagen wie Kohlekraftwerke sowie bereits anderweitig geförderte Bestandsanlagen wie beispielsweise KWK-Anlagen von der Teilnahme ausgeschlossen.
(Quelle BMWE, DIHK)
