Rechtsausschuss der IHK Ostwürttemberg erörtert gesetzliche Neuerungen 19.04.2024

AI-Act: Sorge wegen des hohen Standards bei der Regulierung

Am 20. März 2024 tagte der Rechtsausschuss der IHK Ostwürttemberg in Heidenheim. Unter Leitung des Ausschussvorsitzenden Dr. Michael Banz, Leiter der Rechtsabteilung der Paul Hartmann AG, Heidenheim, wurden aktuelle rechtliche Herausforderungen und gesetzliche Neuerungen besprochen. Erörtert wurden neben den jüngsten Russland-Sanktionen die diskutierte Ausweitung des Unterlassungsklagen-Gesetzes und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf das Arbeitsrecht sowie das geplante Recht auf Reparatur.
Ein besonderer Fokus lag auf dem sogenannten AI-Act - ein Vorhaben der EU zur Regulierung der Nutzung von Künstlicher Intelligenz. Unter den Mitgliedern des Rechtsausschusses bestand Einigkeit, dass eine angemessene und zurückhaltende Umsetzung des AI-Acts notwendig ist. Es besteht die Sorge, ein möglicherweise zu hoher EU-weiter Regulierungsstandard könne im internationalen Vergleich Wettbewerbsnachteile nach sich ziehen.
Zudem wurden die aktuellen Entwicklungen zur EU-Lieferketten-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD) diskutiert. Trotz der Enthaltung Deutschlands wurde hierzu jüngst auf EU-Ebene einem Kompromisstext zugestimmt, der aller Voraussicht nach noch im April 2024 vom Europäischen Parlament angenommen werden wird. Sollte eine entsprechende europäische Vorgabe folgen, ist nach Einschätzung der Mitglieder des IHK-Rechtsausschusses eine Eins-zu-Eins-Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht zwingend. Weitergehende Regulierungen durch den deutschen Gesetzgeber müssten vermieden werden, um zusätzliche Standortnachteile innerhalb Europas zu vermeiden.
Die Ergebnisse einer Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurden vorgestellt. Die Umfrage liefert eine gute Datenbasis zu einer Weiterentwicklung der DSGVO. Es wurde deutlich, dass Anpassungen erforderlich sind. Insbesondere sollten Erleichterungen – beispielsweise im Verfahrensverzeichnis – geschaffen werden. Eine höhere Rechtsklarheit infolge besserer Abstimmung der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder sollte befördert und die EU-weite Harmonisierung der Umsetzung vorangetrieben werden.