Baden-Württemberg

Landtag befasst sich mit neuem Klimaschutzgesetz

Neues Klimaschutzgesetz - neues Etappenziel

Für Umweltminister Franz Untersteller ist die verabschiedete Novelle eine konsequente Weiterentwicklung des bisher geltenden Klimaschutzgesetzes aus dem Jahr 2013. Damals hatte die Landesregierung erstmals konkrete Einsparziele für Treibhausgasemissionen verbindlich geregelt. In der Novelle findet sich jetzt ein neues Zwischenziel für das Jahr 2030. Bis dahin sollen die Emissionen um mindestens 42 Prozent gegenüber der Ausstoßmenge von 1990 reduziert worden sein. Das 2030-Ziel ist ein Etappenziel auf dem Weg zur weitgehenden Klimaneutralität im Jahr 2050.

Neuerungen im Klimaschutzgesetz

Neu im Gesetz ist unter anderem die Photovoltaik-Pflicht auf neu errichteten Nichtwohngebäuden (ab dem Jahr 2022) und Parkplätzen mit mindestens 75 Stellplätzen. Neu ist auch, dass die Großen Kreisstädte und Stadtkreise im Land (in der Regel größer 20.000 Einwohner) verpflichtet werden, eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen (bis zum 31.12.2023). Alle Kommunen werden zudem verpflichtet, künftig ihren Energieverbrauch zu erfassen, um Einsparpotenziale zu erkennen und nutzen zu können.
Im Gesetz verankert ist außerdem ein Steuerungsmechanismus. Wenn beim Monitoring erkannt wird, dass die Klimaschutzziele möglicherweise verfehlt werden, werden weitergehende Maßnahmen zum Klimaschutz beschlossen.
Wie bisher auch, werden konkrete Klimaschutzmaßnahmen in einem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) festgeschrieben. Das bisherige IEKK wird dazu fortgeschrieben.
Quelle: Landesregierung BW