Förderprogramm

Förderung von Lastenrädern

Berlin, Eschborn, 02.03.2021. Zum 1. März startete beim BAFA das Förderprogramm des Umweltministeriums für gewerblich genutzte Elektro-Lastenräder.

Die neue Förderung

Gewerblich genutzte E-Lastenräder, die für den Gütertransport ausgelegt sind, werden mit 25 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 2.500 Euro gefördert. Das Programm läuft bis Ende Februar 2024.

Unternehmen und Körperschaften d. ö. Rechts

Antragsberechtigt sind private Unternehmen, aber auch Körperschaften öffentlichen Rechts.

Fördervoraussetzungen

Gefördert wird der Erwerb (kein Leasing!) mit 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal 2.500 Euro. Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Technische Voraussetzung ist u.a. eine Mindestnutzlast von 120 kg. E-Lastenräder zum Personentransport sind nicht förderfähig. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe.

Informationen und Antragsstellung beim BAFA

Weitere Informationen sowie den Link zum Antragsformular finden Sie auf der BAFA-Webseite. Die Förderrichtlinie wurde im Bundesanzeiger unter BAnz AT 18.02.2021 B2 veröffentlicht. Wie immer gilt: Erst Förderung beantragen, dann kaufen.
Quelle: DIHK