Beihilferecht

Förderung zur energetische Gebäude­sanierung

Brüssel, Berlin, 13.01.2021. Die EU-Kommission hat die gesamte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als beihilfefrei eingestuft. Das umfasst die Förderrichtlinien für Einzelmaßnahmen (BEG EM), für Wohngebäude (BEG WG) sowie für Nichtwohngebäude (NWG).

Keine De-Minimis-Erklärung mehr notwendig

In den Förderanträgen müssen damit keine für Beihilfen im Sinne des EU-Beihilferechts notwendigen Angaben mehr getätigt werden (u. a. ist auch bei Nichtwohngebäude keine De-Minimis-Erklärung mehr erforderlich und keine Aufschlüsselung der Kosten im Hinblick auf Investitionsmehrkosten mehr notwendig).

Beihilferechtliche Prüfung entfällt

Zudem entfällt künftig in allen Fällen eine beihilferechtliche Prüfung und ist eine Kürzung der Förderung aus beihilferechtlichen Gründen ausgeschlossen.

Das BMWi informiert in den FAQs

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) informiert in den fortlaufend aktualisierten FAQ zu den neuen Richtlinien des BEG.

Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht

Die Richtlinie zur BEG-Einzelmaßnahmenförderung ist im Bundesanzeiger zu finden. Die beiden Richtlinien zu systemischen Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden sind noch in der entsprechenden Anpassung und für eine Veröffentlichung Ende Januar im Bundesanzeiger vorgesehen. Weitere Informationen folgen.

Ansprechpartner – KEFF Nordschwarzwald

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. KEFF Nordschwarzwald, sprechen Sie Ihren Effizienzmoderator Andreas Fibich an oder reservieren Sie sich einen Termin. Tel. 07231 / 201–108, andreas.fibich.keff-bw@pforzheim.ihk.de
Quelle: DIHK, IHK, KEFF Nordschwarzwald
KEFF Kompetenzstelle Energieeffizienz Nordschwarzwald