REACH: SVHC-Kandidatenliste um fünf Stoffe erweitert

Die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) wurde um fünf Stoffe auf nun 247 chemische Substanzen erweitert. Die Aufnahme dieser Stoffe kann zu Informationspflichten für Unternehmen gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und innerhalb der Lieferkette führen.
Stoff EG-Nr.: CAS-Nr.: gefährliche Eigenschaften Verwendung
Octamethyltrisiloxan 203-497-4 107-51-7, sehr persistent und sehr bioakkumulierend u.a. Kosmetika, Körperpflege-/Gesundheitsprodukte, Arzneimittel, Wasch- und Reinigungsmittel, Beschichtungen und Oberflächenbehandlungen, Dicht- und Klebemittel, Wärmeübertragungsflüssigkeit in der Halbleiterfertigung, Grundierungen für Farben, Verkleben von Harzen und Klebstoffen, Lösungsmittel, Haftvermittler, Beschichtungen für elektronische Baugruppen, Dichtstoffe
O,O,O-Triphenylphosphorothioat 209-909-9 597-82-0 persistent-bioakkumulierend-toxisch in Schmiermitteln und Schmierfetten
Reaktionsgemisch von Triphenylthiophosphat mit tertiären Butylphenylderivaten 421-820-9 192268-65-8 persistent-bioakkumulierend-toxisch Herstellung von und Verwendung in Hydraulikflüssigkeiten, Schmiermitteln, Schmierfetten und Flüssigkeiten für Metallbearbeitungsprozesse
Perfluamin (Perfluortripropylamin, gehört zu den per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen / PFAS) 206-420-2 338-83-0 sehr persistent und sehr bioakkumulierend Herstellung elektrischer, elektronischer und optischer Geräte, Maschinen und Fahrzeuge, zum Beispiel als Kühlflüssigkeit
6-[(C10-C13)-Alkyl-(verzweigte, ungesättigte)-2,5-Dioxopyrrolidin-1-yl] Hexansäure 701-118-1 2156592-54-8 reproduktionstoxisch Hydraulikflüssigkeiten, Schmiermittel, Schmierfette und Flüssigkeiten für Metallbearbeitungsprozesse
Im November 2024 hatte die Europäische Chemikalienagentur ECHA die Liste der “Kandidatenstoffe” um folgenden Stoff erweitert:
Triphenylphosphat 204-112-2 115-86-6 endokriner Disruptor Flammenhemmer und Weichmacher in Kunststoffen, Hilfsstoffen und Dichtmitteln
Im Sommer 2024 hatte die Europäische Chemikalienagentur ECHA die Liste der “Kandidatenstoffe” um folgenden Stoff erweitert:
Bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxid 201-279-3 80-43-3 reproduktionstoxisch Flammschutzmittel
Durch die Aufnahme von Stoffen in die Listen kann für Unternehmen eine Reihe von Informationspflichten entstehen. So sind Lieferanten nach Artikel 33 der REACH-Verordnung verpflichtet, gewerblichen Abnehmern Informationen zur sicheren Verwendung bereitzustellen, wenn SVHC-Stoffe mit einem Massenanteil größer als 0,1 Prozent in ihren Erzeugnissen enthalten sind. Auf Nachfrage sind auch Verbraucher zu informieren. Zudem besteht nach Artikel 7 für Hersteller oder Importeure eine Pflicht zur Notifizierung bei der ECHA und zur Eintragung in die SCIP Datenbank nach der Abfallrahmenrichtlinie.
(Quelle ECHA, DIHK)