DIHK-Stellungnahme zur Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (IED)

In einer Stellungnahme empfiehlt die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), die Industrieemissions-Richtlinie (IED) 1:1 und Beschlüsse des Bund-Länder-Beschleunigungspaktes vollständig umzusetzen. Zudem sollten Genehmigungsverfahren vereinfacht werden. Um diese Ziele zu erreichen, schlägt die DIHK eine Reihe von Anpassungen am Artikelgesetz und der Mantelverordnung vor (Referentenentwürfe, Factsheet)
Vor allem für große Anlagen der Industrie und der Ver- und Entsorgungswirtschaft ergeben sich neue oder erweiterte Anforderungen, die zu erheblichen Kostensteigerungen führen und Genehmigungsverfahren verlängern. Um diese Belastung von Unternehmen zu vermeiden, sollten folgende Anpassungen vorgenommen werden:
  • Anwendung auf IED-Anlage beschränken: Durch die Umsetzung der IED sollten Unternehmen in Deutschland keine Wettbewerbsnachteile im Vergleich zu ihren europäischen Wettbewerbern erhalten. Deshalb sollten sich die erweiterten Zweckbestimmungen (§ 1 BImSchG), Betreiberpflichten (§ 5 BImSchG), Verordnungsermächtigungen (§ 7 Absatz 1 BImSchG) ausschließlich auf Anlagen beschränken, die unter den Anwendungsbereich der IED fallen.
  • Anforderungen nicht über europäische Vorgaben hinaus umsetzen: Insbesondere an das Umweltmanagement stellen die Referentenentwürfe erweiterte Anforderungen (bspw. zu Transformationsplänen, Umweltleistungswerten und Anlagen 1 und 2) , die aus Gründen der europäischen Wettbewerbsgleichheit vermieden werden sollten.
  • Ausnahmetatbestände und Übergangsbestimmungen vollständig berücksichtigen: Insbesondere die Ausnahme der Abweichung von BVT-Schlussfolgerungen aufgrund „geographischer Standort“ und „lokale Umweltbedingungen“ fehlen.
  • Europarechtlich zulässige Erleichterungen in der 4. BImSchV ausschöpfen: Die neuen und erweiterten Anforderungen belasten Unternehmen und Genehmigungsbehörden zusätzlich. Deshalb sollten alle europarechtlich zulässigen Erleichterungen genutzt werden, um die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen. In der 4. BImSchV sollten dazu alle förmlichen Genehmigungsverfahren vereinfacht werden, die nicht nach der IED vorgeschrieben sind. Kleine oder einfache Anlagenarten sollten ganz vom immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren befreit werden.
  • Bund-Länder-Beschleunigungspakt vollständig umsetzen: Die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren dauern immer noch deutlich länger als die politisch und gesetzlich vorgesehene Dauer von 3 bzw. 7 Monaten. Deshalb sollten mit der IED-Umsetzung die im Bund-Länder-Beschleunigungspakt vorgesehenen Beschleunigungsmaßnahmen vollständig für alle Anlagenarten umgesetzt werden.
(Quelle DIHK)