Entwaldungsverordnung: EU-Rat und Parlament einigen sich auf Verschiebung
Anfang Dezember haben sich der EU-Rat und das Europäische Parlament auf eine Änderung der EU-Entwaldungsverordnung geeinigt. Damit stimmen beide Mitgesetzgeber dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Verschiebung des Geltungsbeginns um zwölf Monate zu. Große Unternehmen müssen nun ab dem 30. Dezember 2025, Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026 der Verordnung nachkommen. Die vorläufige Einigung muss noch von beiden Institutionen bestätigt werden.
Die Entwaldungsverordnung ist bereits seit dem 29. Juni 2023 in Kraft und sollte ursprünglich ab dem 30. Dezember 2024 angewendet werden. Die Verschiebung wird es Drittländern, Mitgliedstaaten, Betreibern und Händlern ermöglichen, sich im Hinblick auf ihre Sorgfaltspflichten umfassend vorzubereiten, um sicherzustellen, dass bestimmte in der EU verkaufte oder aus der EU exportierte Waren und Produkte frei von Entwaldung sind. Dazu gehören Produkte aus Rindern, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee, Kautschuk und einige ihrer Folgeprodukte.
Laut der vorläufigen Einigung werden die Vorschriften, die darauf abzielen, dass nur entwaldungsfreie Produkte auf den EU-Markt gebracht oder aus der EU exportiert werden dürfen, inhaltlich nicht geändert. Der Vorschlag des Europäischen Parlaments, die Risikobewertung für Herkunftsländer um die neue Kategorie “Kein-Risiko-Land” zu erweitern, wird damit nicht umgesetzt.
Die vorläufige Einigung muss nun vom Rat und dem Parlament gebilligt werden. Anschließend wird sie von beiden Institutionen formell angenommen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht, sodass sie vor dem Geltungsbeginn der aktuellen Verordnung (30. Dezember 2024) in Kraft treten kann.
(Quelle Rat der Europäischen Union)