Entwaldungsverordnung: EU-Rat und Parlament einigen sich auf Verschiebung
Durch eine Änderung der EU-Entwaldungsverordnung hat die EU den Geltungsbeginn der Entwaldungsverordnung um zwölf Monate verschoben. Große Unternehmen müssen nun ab dem 30. Dezember 2025, Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026 der Verordnung nachkommen.
Die Entwaldungsverordnung ist bereits seit dem 29. Juni 2023 in Kraft und sollte ursprünglich ab dem 30. Dezember 2024 angewendet werden. Die Verschiebung wird es Drittländern, Mitgliedstaaten, Betreibern und Händlern ermöglichen, sich im Hinblick auf ihre Sorgfaltspflichten umfassend vorzubereiten, um sicherzustellen, dass bestimmte in der EU verkaufte oder aus der EU exportierte Waren und Produkte frei von Entwaldung sind. Dazu gehören Produkte aus Rindern, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee, Kautschuk und einige ihrer Folgeprodukte.
Die Vorschriften, die darauf abzielen, dass nur entwaldungsfreie Produkte auf den EU-Markt gebracht oder aus der EU exportiert werden dürfen, werden durch die Änderung inhaltlich nicht geändert. Der Vorschlag des Europäischen Parlaments, die Risikobewertung für Herkunftsländer um die neue Kategorie “Kein-Risiko-Land” zu erweitern, wurde damit nicht umgesetzt.
(Quelle Rat der Europäischen Union)