EU-Kommission: Entwaldungsverordnung wird vereinfacht

Die EU-Kommission möchte mit verschiedenen Maßnahmen zur Vereinfachung der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) die Verwaltungskosten und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um 30 Prozent senken.
Dazu hat die Europäische Kommission Mitte April 2025 aktualisierte Leitlinien und FAQs für die Vereinfachung der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) für Mitgliedstaaten, Marktteilnehmer und Händler veröffentlicht. Die Vereinfachungen werden durch einen delegierten Rechtsakt ergänzt. Er enthält weitere Präzisierungen und Vereinfachungen in Bezug auf den Anwendungsbereich der EUDR und geht auf den Wunsch von Leitlinien für bestimmte Produktkategorien ein. Dadurch sollen unnötige Verwaltungskosten für Wirtschaftsakteure und Behörden vermieden werden.
Darüber hinaus arbeitet die Kommission in einem Durchführungsrechtsakt an der Fertigstellung des Länder-Benchmarking-Systems. Er wird spätestens am 30. Juni 2025 nach Beratungen mit den Mitgliedstaaten angenommen.
Mit den neuen Leitlinien hat die Kommission eine Reihe von Vereinfachungsmaßnahmen eingeführt:
  • Große Unternehmen können bestehende Sorgfaltserklärungen wiederverwenden, wenn Waren, die zuvor auf dem EU-Markt waren, wieder eingeführt werden. Dies bedeutet, dass weniger Informationen im IT-System übermittelt werden müssen;
  • Ein Bevollmächtigter kann nun im Namen von Mitgliedern von Unternehmensgruppen eine Sorgfaltserklärung vorlegen;
  • Unternehmen dürfen statt für jede auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachte Sendung oder Charge jährlich Sorgfaltserklärungen vorlegen;
  • Klarstellung der „Gewissheit“, dass die Due Diligence durchgeführt wurde, so dass große nachgelagerte Unternehmen von vereinfachten Verpflichtungen profitieren (es gilt nun eine minimale rechtliche Verpflichtung, Referenznummern der Due Diligence Statement (DDS) von ihren Lieferanten zu erheben und diese Referenzen für ihre eigenen DDS-Einreichungen zu verwenden).
(Quelle EU-Kommission)