Bund-Länder-Pakt: Schneller planen, genehmigen und umsetzen
Für die Transformation zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft müssen große Teile der Infrastruktur, Gebäude oder Industrieanlagen in diesem Jahrzehnt neu gebaut, erweitert oder modernisiert werden. Bereits im Sommer 2022 hatte die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hatte das Positionspapier “Rückenwind für die Transformation: Jetzt schneller planen und genehmigen” veröffentlicht. Die Bundesregierung hat im Frühjahr 2023 einen entsprechenden Entwurf für einen Bund-Länder-Pakt unterbreitet, der nun von Niedersachsen und NRW konkretisiert worden ist.
Die Bundesländer fordern in der Debatte um die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie der Vorhabensumsetzung mehr Tempo. Der von Niedersachsen und NRW überarbeitete Entwurf für den Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung sieht deutlich verbindlichere Formulierungen auch für konkrete Gesetzesänderungen vor. Die DIHK unterstützt unter anderem folgende Vorschläge für das Genehmigungsrecht:
- Anwendung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens ermöglichen und Fälle von unwesentlicher Bedeutung gänzlich von der Genehmigungspflicht befreien
- Fristverkürzungen und Fakultativstellung von Erörterungsterminen
- Stichtagsregelung mit Vollständigkeitserklärung als Zeitpunkt der maßgeblichen Sach- und Rechtlage
- Bestehende Regelung zur Genehmigungsfrist und Stichtag für Windenergieanlagen auf alle BImSchG-Anlagen ausweiten
- Für geeignete Fälle, insbesondere beim Mobilfunkausbau, eine gesetzliche Genehmigungsfiktion einführen, wonach die Zustimmung nach Ablauf der Fristen als erteilt anzusehen ist
- Der Bund wird in weiteren Fachplanungsgesetzen Fristverkürzungen umsetzen. Die Länder werden ihrerseits in den jeweiligen Landesfachplanungsgesetzen geeignete Fristverkürzungen einführen
- Im Rahmen der europarechtlichen Zulässigkeit Spielräume für Bagatellschwellen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP), insb. Änderungs- und Modernisierungsvorhaben gezielt nutzen
- Unerheblichkeit von Ersatzneubauten insbesondere auf Netze und Repowering erweitern
- Beschleunigungspotentiale innerhalb der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung vollumfänglich nutzen (Schwellenwerte)
- Ausweitung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns (insb. Vorhaben der öffentlichen Hand)
- Typen- bzw. Standortgenehmigung für Windenergieanlagen
(Quelle DIHK)