REACH-Beschränkung für Diisocyanate: Übergangsfrist vorbei

Seit 23. August 2020 ist der REACH-Beschränkungsvorschlag für das Inverkehrbringen und Verwenden von Diisocyanaten in Kraft. Am 24. August 2023 ist die Übergangsfrist zur Umsetzung ausgelaufen. Diisocyanate dürfen nur noch mit Schulungsnachweis oder unterhalb bestimmter Konzentrationen verwendet werden.
Die 2020 in Kraft getretene REACH-Beschränkung enthält unter anderem eine Schulungspflicht der Beschäftigten, die Diisocyanate oder Diisocyanathaltige Gemische verwenden. Ein wichtiger Stichtag für Verwender war der 24. August 2023, an dem die Übergangsfrist endete. Anwender müssen seitdem den Besuch einer Schulung zum sicheren Umgang mit Diisocyanaten oder Diisocyanathaltigen Gemischen nachweisen. Die Schulung muss mindestens alle fünf Jahre wiederholt werden. Ohne Trainingsnachweis besteht ein Verwendungsverbot.
Liegt kein Trainingsnachweis vor, dürfen Stoffe und Gemische mit Diisocyanaten nur noch industriell und gewerblich verwendet werden, wenn die Konzentration der Summer aller Diisocyanate unterhalb 0,1 Gew.-Prozent liegt. 
Diisocyanate können zu Atemwegssensibilisierungen führen, deren schlimmste Folge Asthma ist. Diese Gruppe von Chemikalien ist eine wichtige Substanzklasse in der Industrie und findet in der Herstellung von polyurethanhaltigen Materialien (zum Beispiel Lacke, Schaumstoffe) Verwendung. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hatte aufgrund der hohen Anzahl an dokumentierten beruflich bedingten Asthmafällen durch Diisocyanate einen zusätzlichen Regulierungsbedarf für das Inverkehrbringen und Verwenden von Diisocyanaten gesehen, der die bestehenden chemikalien- und arbeitsschutzrechtlichen Regelungen ergänzt. Daraufhin wurde von Deutschland ein Beschränkungsvorschlag unter der REACH-Verordnung in der Europäischen Union (EU) eingebracht. Er soll die Arbeitsschutzbestimmungen zu Diisocyanaten harmonisierter, verbindlicher und durchsetzbarer machen. Ziel der Beschränkung ist die Reduktion der Atemwegserkrankungen und ein sicheres Produktdesign. 
(Quelle BAuA)