Von Claudia Lösler
Die neue Verordnung verpflichtet Unternehmen dazu, Verpackungen künftig recyclingfähig zu gestalten, Verpackungsmengen zu reduzieren, Rezyklatanteile in Kunststoffverpackungen einzusetzen und umfangreiche Dokumentations- sowie Nachweispflichten zu erfüllen. Zudem werden Mehrwegquoten eingeführt und die Herstellerverantwortung ausgeweitet. „Der Gedanke hinter der Verordnung ist richtig. Ressourcenschonung und die Vermeidung von Verpackungsabfällen sind wichtige Ziele für Wirtschaft und Gesellschaft“, sagt Michael C. Busch. „Die Umsetzung darf jedoch nicht dazu führen, dass kleine und mittelständische Unternehmen durch Bürokratie und Zusatzkosten überfordert werden.“
Der Landrat a.D. unterstützt seine Ehefrau im Onlineshop Once So Real mit Sitz in Heilbronn. Bei dem Kleinunternehmen, das sich auf den Verkauf von realistischen Künstler-Puppen und Zubehör spezialisiert hat, sind vier Mitarbeitende beschäftigt, die Waren werden in die ganze Welt versendet. Das Sortiment umfasst mehr als 1.000 Artikel und für jeden dieser Artikel müssen nun detaillierte Angaben zu den verwendeten Verpackungen erfasst werden. Ein immenser Aufwand, berichtet Carmen Sommer-Busch:
Verpackungsmaterialien wie Tüten, Dosen, Flaschen, Versandtaschen und Kartons müssen einzeln gewogen, dokumentiert und den jeweiligen Produkten zugeordnet werden. Selbst Klebeband bleibt von den Nachweispflichten nicht ausgenommen. Ein Mitarbeiter ist aktuell nur noch mit der Dokumentation beschäftigt.
Carmen Sommer-Busch
Hinzu komme, dass bei der Erfassung der Verpackungen überhaupt nicht berücksichtigt werde, ob diese bereits besonders umweltfreundlich gestaltet oder zertifiziert seien.
13.000 Euro nur für Gebühren
Besonders kritisch bewertet Michael C. Busch die grenzüberschreitenden Vorgaben innerhalb der Europäischen Union. Obwohl das Kleinunternehmen lediglich zwischen sechs und 200 Sendungen pro Jahr in die einzelnen EU-Mitgliedstaaten versendet, fallen für jedes belieferte Land Lizenz- und Bevollmächtigtengebühren an. Zudem müssen in jedem Land entsprechende Ansprechpartner gefunden und beauftragt werden.
500 Euro fallen dafür pro Land an, bei 26 EU-Ländern sind das 13.000 Euro, die wir auf einen Schlag zahlen sollen.
Michael C. Busch.
Hier fehlte es an Augenmaß, sagt Busch. Es mache einen erheblichen Unterschied, ob ein Konzern Tausende Produkte in einen Mitgliedstaat liefere oder ein kleiner Onlinehändler nur wenige Sendungen pro Jahr verschicke.
Dass Unternehmen einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit leisten wollen, steht für Busch außer Frage. „Die Wirtschaft trägt Verantwortung für Umwelt- und Klimaschutz. Die Regulierung muss jedoch praktikabel bleiben. Gerade kleine und mittlere Unternehmen dürfen nicht zu den Verlierern einer gut gemeinten Regelung werden.“
Die Debatte um die Verordnung dürfte deshalb in den kommenden Monaten weiter an Fahrt aufnehmen. Während Politik und EU-Kommission die ökologischen Vorteile hervorheben, fordern viele Unternehmen Vereinfachungen bei der Umsetzung.