IHK zu Dortmund bietet Feststellungsverfahren an

Neue Wege zur Anerkennung von Berufserfahrung

Mit einem seit Anfang des Jahres von der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund angebotenen Feststellungsverfahren – auch Validierung genannt – haben berufserfahrene Personen ohne Berufsabschluss die Möglichkeit, sich ihre beruflichen Kompetenzen anerkennen zu lassen.
Hintergrund ist, dass viele Beschäftigte in einem Beruf tätig sind, in dem sie keine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben. Oder sie haben ihre Ausbildung im Ausland absolviert und bereits Berufserfahrung gesammelt, was in Deutschland jedoch nicht anerkannt wird. Dieser Personengruppe fehlte bisher ein anerkannter Nachweis über ihr fachliches Können.
Das ist nicht nur ein Problem für die Betroffenen selbst: Auch bei Unternehmen, die in Zeiten von Fachkräftemangel auf der Suche nach kompetenten und erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind, führt es unter Umständen zu einer Fehleinschätzung der potenziellen Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber. Denn aufgrund ihres fehlenden formalen Berufsabschlusses werden sie häufig übersehen, unterschätzt und selten gefördert. Dabei spielt neben einem Abschluss insbesondere die Berufserfahrung eine wichtige Rolle beim Erwerb von Fachwissen und Fachkompetenzen.
Zum 1. Januar 2025 ist daher das Bildungsvalidierungsgesetz in Kraft getreten. Damit ist die Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs eine neue hoheitliche Aufgabe der der IHKs in Deutschland. Teilnehmen können Personen, die älter als 25 Jahren sind, im Kammerbezirk der IHK zu Dortmund (Dortmund, Hamm, Kreis Unna) arbeiten oder wohnen, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und mindestens das Eineinhalbfache, der vorgeschriebenen Ausbildungszeit, im Referenzberuf gearbeitet haben.
Das Verfahren ist praxisorientiert mit typischen Aufgaben aus dem Berufsalltag. Interessierte Betriebe und Personen können sich individuell und kostenfrei bei der IHK zu Dortmund beraten lassen. Ansprechpartnerin bei der IHK zu Dortmund ist Frau Inga Gerschon, Telefon 0231 5417-270, E-Mail: i.gerschon@dortmund.ihk.de.
22. Januar 2025