Infoletter Recht
- Bundestag beschließt Gesetz zur Umsetzung der europäischen Recht-auf-Reparatur-Richtlinie
- Entwurf für eine 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes vorgelegt
- Entschließung des Bundesrates zu Regional- und Minderheitensprachen im EU-Markenrecht
- Verordnung zur Änderung der DPMA-Verordnung, der Patentkostenzahlungsverordnung und der Designverordnung tritt in Kraft
- Verwaltungsvorschriften zum Vergaberecht veröffentlicht
- EU-Konsultation zu dem Entwurf der EU-Kommission für Leitlinien zu Hochrisiko-KI-Systemen
- DIHK veröffentlicht Stellungnahme zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-Verordnung
- IHK-Servicetipp
Bundestag beschließt Gesetz zur Umsetzung der europäischen Recht-auf-Reparatur-Richtlinie
Entwurf für eine 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Deutliche Anhebung der Umsatzschwellenwerte in der Fusionskontrolle zur Reduzierung der anmeldepflichtigen Unternehmenszusammenschlüsse. Verbesserung der Prüfmöglichkeit für „Killer Akquisitionen“, bei gleichzeitiger deutlicher Verschlankung durch ein Anzeige- statt Anmeldeverfahren, um Unternehmen und Bundeskartellamt (BKartA) zu entlasten.
- Stärkung des Ausnahmecharakters der Ministererlaubnis durch Drittrechtsschutz.
- Ausweitung der Meldepflicht für Kraftstoffpreise an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim BKartA (MTS-K) auf Super Plus.
- Verlängerung der energiewirtschaftlichen Missbrauchsaufsicht.
- Optimierung von Verwaltungs-, Bußgeld- und Gerichtsverfahren durch Streichung überflüssiger Vorgaben, Straffung sowie Digitalisierung der Prozesse und Schaffung von mehr Rechtssicherheit. U. a. führen erweiterte Veröffentlichungspflichten für das BKartA zu Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung bei gleichzeitiger Stärkung insbesondere mittelständischer Unternehmen mit Blick auf die Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche. Dies sowie weitere (klarstellende) Änderungen u. a. bzgl. Akteneinsicht, Zustellungsfragen sowie der Beteiligtenfähigkeit tragen zu mehr Rechtssicherheit für Unternehmen, zur Entlastung des BKartA und damit effizienteren Verfahren bei.
- Anpassung des Gebührenrahmens des BKartA (zuletzt im Jahre 1989).
- Begrenzung der Amtszeit des BKartA-Präsidenten auf einmalig 8 Jahre.
- Ermöglichung eines Vergabescreenings durch das BKartA bei öffentlichen Aufträgen im Oberschwellenbereich, um Submissionsabsprachen im öffentlichen Auftragswesen effektiver entgegenzuwirken.
- Umsetzung der Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 12.04.2026 (Datenmeldung von Kraftstoffpreisen).
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes vorgelegt
Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf für Änderungen im Registerrecht (Handels-, Gesellschafts-, Partnerschafts-, Genossenschafts- sowie Vereinsregister) vorgelegt, um nicht erforderliche personenbezogene Daten in den Registern zu begrenzen bzw. zu löschen. § 10a Abs. 4 HGB-E definiert den Löschungsanspruch nach der DSGVO für nicht erforderliche personenbezogene Daten im Register. Bei Löschungsanträgen für Daten, deren Verarbeitung nicht erforderlich ist und die in Gesellschafterlisten enthalten sind, hat das Registergericht aufgrund der Legitimationswirkung der Gesellschafterlisten die Unkenntlichmachung der nicht erforderlichen personenbezogenen Daten auf einem Ersatzdokument unverzüglich selbst gegen Gebühr vorzunehmen und dieses unmittelbar zum Abruf freizugeben.
Entschließung des Bundesrates zu Regional- und Minderheitensprachen im EU-Markenrecht
Verordnung zur Änderung der DPMA-Verordnung, der Patentkostenzahlungsverordnung und der Designverordnung tritt in Kraft
Verwaltungsvorschriften zum Vergaberecht veröffentlicht
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Abweichende Verwaltungsvorschriften zur Nutzung von Verhandlungsvergaben auf Bundesebene, BAnz AT 18.06.2026 B3.pdf
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Abweichende Verwaltungsvorschriften zur Deckung der Bedarfe von Sicherheitsbehörden bei Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen, welche unmittelbar der zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder nachrichtendienstlichen Zwecken dienen, BAnz AT 18.06.2026 B5.pdf
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Abweichende Verwaltungsvorschriften zu Erleichterungen für Start-ups in der öffentlichen Beschaffung, BAnz AT 18.06.2026 B4.pdf