Zwangsvollstreckung
Vordruck für Zwangsvollstreckungsauftrag
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat auf Grundlage des § 753 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) einen Vordruck für den Zwangsvollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher eingeführt.
Dieses Formular ist seit dem
1. April 2016 verbindlich zu nutzen. Aufträge, die seit diesem Zeitpunkt unter Nichtverwendung des Vordrucks gestellt wurden, werden abgelehnt. Der
Vordruck wurde auf der Seite BMJV eingestellt. Darüber hinaus finden Sie auf der
Internetseite des BMJV einen hilfreichen FAQ- Katalog.