Aktuelle Länder- und Marktinformationen

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Finnland: Webinar Mitarbeiterentsendung

Finnland ist in vielen Bereichen für deutsche Unternehmen ein wichtiger Markt. Bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Finnland stellen sich deutschen Handwerks- und Industriebetrieben aber regelmäßig einige Fragen. Folgende Fragen werden daher im kostenlosen Webinar der Handwerkskammer Lübeck beantwortet:
Inhalte
  • Wann muss eine Entsendemeldung gemacht werden?
  • Muss immer ein Vertreter benannt werden?
  • Wie erhalte ich finnische Baustellenausweise?
  • Benötigen die Mitarbeiter eine finnische Steuernummer?
  • Welche Bedingungen des finnischen Arbeitsrechts sind zu beachten?
  • Müssen Tarifverträge und besondere Versicherungen abgeschlossen werden?
  • Wie ist meine Dienstleistung steuerlich abzurechnen?
📅 Datum: 6. November 2025, 14 bis 15 Uhr
💻 Plattform: Microsoft Teams (keine Aufzeichnung)
💵 Veranstaltungskosten: kostenfrei
🗣️ Referentin: Petra Steffen, Director Tax & HR Services der Deutsch-Finnischen Handelskammer
Weitere Informationen und eine Möglichkeit zur Anmeldung gibt es hier: Informationen und Anmeldung

EU: Kommission schlägt erneute Verschiebung der EUDR vor

Die EU-Kommissarin für Umwelt, Jessika Roswall, hat am 23. September 2025 vorgeschlagen, die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) noch einmal um ein Jahr zu verschieben. Jetzt sind die Gremien, Parlament und Rat, am Zug, um über diesen Vorschlag zu entscheiden.
Die EUDR sollte ursprünglich bereits ab Ende 2024 Unternehmen zu Sorgfaltspflichten und Berichten verpflichten, die Waren aus den Grundstoffen Holz, Kakao, Kaffee, Soja, Rindern, Kautschuk und Palmöl ein- oder ausführen, weiterverarbeiten oder damit handeln. Vor nahezu einem Jahr hatte es bereits eine Verschiebung gegeben, da die notwendigen IT-Systeme noch nicht bereit waren.

Saudi-Arabien: Neue Anforderung an Importeure

Ab dem 1. Oktober 2025 sind Importeure in Saudi-Arabien verpflichtet, ein sogenanntes "Shipment Certificate" über die Plattform Saber zu beantragen. Die Beantragung muss vor der Zollanmeldung der Importwaren erfolgen. Diese Vorgabe gilt unabhängig davon, ob es sich um regulierte oder nicht regulierte Produkte handelt. Ohne das Zertifikat ist eine Einfuhrabfertigung durch den saudi-arabischen Zoll künftig nicht mehr möglich.

Ägypten: Vorabregistrierung von Luftfracht ab 2026

Ägypten hat den Start der verpflichtenden Vorabregistrierung von Luftfracht mehrfach verschoben. Ab Januar 2026 soll das ACI-System nun verbindlich genutzt werden.
Nach mehrfachen Verschiebungen hat das ägyptische Finanzministerium einen neuen Zeitplan für die verpflichtende Vorabregistrierung von Luftfrachtsendungen bekannt gegeben. Die schrittweise Einführung des "Advanced Cargo Information Systems" (ACI) für Luftfacht soll bis Ende 2025 erfolgen. Die verbindliche Anwendung beginnt ab Januar 2026.
Was müssen Exporteure beachten?
Für eine reibungslose Abwicklung sind folgende Schritte zu beachten:
  1. Registrierung bei CargoX
    Exporteure müssen sich beim Blockchain-Dienstleister CargoX registrieren und eine Gebühr zahlen.
  2. Beantragung der ACID-Nummer
    Der ägyptische Importeur erfasst die Lieferdaten im Nafeza-System. Die generierte ACID-Nummer (Advanced Cargo Information Declaration) wird über die Schnittstelle zwischen Nafeza und CargoX beiden Parteien zur Verfügung gestellt.
  3. Dokumente kennzeichnen
    Dokumente, insbesondere die Handelsrechnung, das Ursprungszeugnis und Frachtpapiere müssen die ACID-Nummer enthalten. Der Spediteur muss rechtzeitig über die ACID-Nummer informiert werden.
  4. Dokumentenupload über CargoX
    Spätestens 48 Stunden vor Ankunft der Ware in Ägypten müssen die Versanddokumente hochgeladen werden.

Kanada: Kunststoffimporte werden meldepflichtig

Die kanadische Regierung hat das Federal Plastics Registry (FPR) eingeführt, um Daten über Kunststoffprodukte zu sammeln, die in Kanada in Verkehr gebracht werden. Ziel ist es, die Transparenz zu erhöhen und Maßnahmen zur Reduzierung von Plastikabfällen besser zu steuern.
Unternehmen, die Kunststoffverpackungen, elektronische Geräte oder Einwegprodukte herstellen, importieren oder vertreiben, sind verpflichtet, jährlich Bericht zu erstatten. Die Berichtspflicht gilt für Produkte, die typischerweise im Haushaltsabfall landen. Kleine Unternehmen, die weniger als 1.000 Kilogramm Kunststoff pro Jahr in Verkehr bringen, sind von der Meldepflicht ausgenommen.

China: Neuerungen bei Schiedsverfahren mit Auslandsbezug

China hat am 12. September 2025 eine überarbeitete Fassung seines Arbitration Law erlassen. Die umfangreichsten Anpassungen seit 30 Jahren treten im März 2026 in Kraft.
Die Schiedsgerichtsbarkeit mit Auslandsbezug wird erweitert: Ist sie bislang auf Streitigkeiten aus Außenwirtschaft und -handel, Transport sowie Seefahrt beschränkt (Art. 65 Schiedsgesetz a.F.), sind dies künftig lediglich Beispiele "auslandsbezogener Streitigkeiten" (vgl. Art. 78 des überarbeiteten Gesetzes).
Für bestimmte Fälle mit Auslandsbezug werden in Zukunft nach Art. 82 Schiedsgesetz sogenannte Ad-hoc-Schiedsverfahren vor einem Schiedsgericht (also Verfahren ohne feste Schiedsinstitution) alternativ gestattet: zum einen solche aus auslandsbezogenen maritimen Angelegenheiten, zum anderen Streitigkeiten mit Auslandsbezug zwischen insbesondere in den Freihandelszonen und bestimmten anderen Gebieten in China registrierten Unternehmen.
In Schiedsverfahren mit Auslandsbezug richtet sich das auf das Schiedsverfahren anwendbare Recht gemäß Art. 81 Schiedsgesetz nunmehr nach dem schriftlich vereinbarten Schiedsort, wenn die Parteien kein anderes Recht gewählt haben. Haben die Parteien keinen Schiedsort vereinbart oder liegt eine unklare Vereinbarung vor, so wird dieser nach der vereinbarten Schiedsordnung oder gegebenenfalls vom Schiedsgericht anhand der Umstände des Falles sowie nach dem Grundsatz, die Streitbeilegung zu erleichtern, bestimmt.
Ausländische Schiedsinstitutionen dürfen bald nach Art. 86 Abs. 2 Schiedsgesetz eigene Niederlassungen in den Freihandelszonen und anderen vom Staatsrat bestimmten Gebieten aufbauen, um "Schiedstätigkeiten mit Auslandsbezug" durchzuführen.

Exportabwicklung Türkei: Bestimmte Lebensmittelprodukte

Ab dem 1. Januar 2026 ist die Einfuhr von Milch- und Milchprodukten, Fischerei- und Aquakulturprodukten sowie Gelatine- und Kollagenprodukten für den menschlichen Verzehr aus nicht zugelassenen Ländern und Betrieben in die Türkei nicht mehr gestattet.
Am 22. April 2025 fand hierzu im Ministerium eine Informationssitzung mit den Handelsvertretern der betroffenen Länder statt. Zusätzlich wurden alle Handelspartnerländer über diplomatische Kanäle offiziell informiert. Darüber hinaus erhielten die zuständigen Stellen ein offizielles Schreiben mit Anlagen, in dem die erforderlichen Schritte erläutert sind.

Anforderungen an exportierende Unternehmen

Unternehmen, die Produkte in die Türkei exportieren möchten, müssen die im offiziellen Schreiben genannten Unterlagen einreichen. Konkret bedeutet dies:
  • Für Betriebe im EU-System TRACES NT registriert:
    → Ausfüllen der Tabelle in Anlage 2 des offiziellen Schreibens.
  • Für Betriebe, die nicht im TRACES NT-System registriert sind:
    → Ausfüllen der Tabelle in Anlage 3 des offiziellen Schreibens.
  • Für alle Betriebe (unabhängig von TRACES NT):
    → Vorbereitung bzw. Vervollständigung der Anlagen 4 und 5 des offiziellen Schreibens.

Handlungsempfehlung

Da die Umsetzungsfrist näher rückt, ist es für Import- und Exportunternehmen von großer Bedeutung, die genannten Anforderungen zeitnah zu prüfen und die notwendigen Unterlagen einzureichen.
Nur so kann sichergestellt werden, dass der Export der genannten Landwirtschaftlichen Produkte in die Türkei ab 2026 weiterhin möglich bleibt.

Jetzt anmelden: Aktuelle Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2025/2026

Die Anmeldephase für die Veranstaltungsreihe "Aktuelle Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2025/2026" ist eröffnet! Ab sofort können Sie sich für einen der Termine anmelden. Die Veranstaltungen finden entweder in Präsenz an verschiedenen Veranstaltungsorten oder online als Webinar statt. Hier finden Sie eine Übersicht aller Zoll- und Außenwirtschaftstermine und Veranstaltungsorte inklusive einer Möglichkeit zur Anmeldung.
Für die IHK Flensburg: Save the date
Aktuelle Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2025/2026 am 19. Januar 2026 (kostenpflichtig)

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