Länder- und Marktinformationen August 2024

Tschechien: Neues Registrierungsportal für die Arbeitnehmerentsendung

Arbeitnehmerentsendungen nach Tschechien können seit dem 1. Juli 2024 nur über das neue Registrierungsportal gemeldet werden. Das Registrierungsportal ist auf der Webseite der Tschechischen Staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde unter www.suip.cz zu finden.
Die Einführung des neuen Meldeportals hat zu einigen Änderungen geführt:
  • Neu zuständig für die Entsendemeldung ist nun die staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde und nicht mehr die regionalen Arbeitsämter
  • Die Übermittlung der Meldung ist nun ohne elektronische Signatur oder tschechische Datenbox möglich
  • Auf dem neuen Portal muss der Arbeitgeber zunächst ein Konto eröffnen und kann dann alle Entsendemeldungen abgeben
  • Die Entsendemeldung ist in vier Sprachen verfügbar: deutsch, englisch, tschechisch, polnisch
Alle neuen Meldungen müssen ausschließlich über das neue Registrierungsportal erfolgen. Nur die über dieses Portal eingereichten Meldungen sind gültig!
Das bisher verwendete Online-Meldeformular sowie das Meldeformular im PDF-Formatfür die Entsendemeldungen auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit und Soziales sind nicht mehr erreichbar.

USA: Exportbericht 2024

Der aktuelle Exportbericht USA aus Juli 2024 enthält Informationen zu allgemeinen Länder- und Wirtschaftsinformationen, zum Markteinstieg sowie zur Geschäftsabwicklung, zu Zoll und Steuer und Tipps für Geschäftsreisende.

Europäische Union: A1- Bescheinigungen - Portal sv.net ist abgeschaltet

Nürnberg - Die Ausfüllhilfe sv.net stand noch bis zum 30. Juni 2024 in eingeschränktem Umfang zur Verfügung und wurde zum 1. Juli 2024 abgeschaltet

Europäische Union: Europäische Lieferketten-Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wird auch in Deutschland mehr Pflichten und größere Haftungsrisiken für mehr Unternehmen schaffen.
Die Richtlinie (EU) 2024/1760 des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (die Richtlinie) wurde am 5. Juli 2024 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie tritt somit am 26. Juli 2024 in Kraft. Da es sich um eine Richtlinie handelt, muss sie in nationales Recht umgesetzt werden, damit sie ihre volle Gültigkeit entfaltet. Dafür gibt es eine zweijährige Frist ab Inkrafttreten, die am 26. Juli 2026 ablaufen wird. Voraussichtlich wird Deutschland die Richtlinie durch Änderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) implementieren.

Saudi-Arabien: Erweiterter Kreis der technisch regulierten Produkte

Für regulierte Produkte sind Konformitätsnachweise vorzulegen.
Saudi-Arabien hat den Warenkreis der regulierten Produkte um folgende Positionen erweitert:
  • bestimmte Verpackungsmittel aus Kunststoffen (HS Code: 3923.10.90.99.99)
  • bestimmte Schürzen (Schutzkleidung aus Kautschuk; HS Code: 4015.90.40.00.03)
  • bestimmte Skischuhe (HS Code: 9506.70.00.00.03)
  • bestimmte Schlittschuhe (HS Code: 9506.70.00.99.99)
  • bestimmte Formstücke aus Kunststoff (HS Code: 3917.40.00.00.00)
  • Glas für Sonnenbrillen (HS Code: 7015.90.20.00.01)
  • Sonnenbrillen (HS Code: 9004.10.00.00.00).
Das saudi-arabische Konformitätsbewertungsprogramm erfasst nahezu alle Konsum- und Industriewaren und unterscheidet zwischen regulierten und nicht regulierten Produkten. Die Bewertung der Konformität der regulierten Waren ist eine Voraussetzung für den Marktzugang. Ob die nach Saudi-Arabien zu exportierenden Produkte reguliert sind oder nicht, kann in der "HS Codes List" der Plattform Saber anhand der Zolltarifnummer oder der Warenbeschreibung recherchiert werden. Welche europäischen Unternehmen eine Akkreditierung besitzen und Konformitätsbescheinigungen ausstellen dürfen, ist unter "Conformity Bodies" zu finden.
Quelle: Germany Trade & Invest

EU-Kommission: Neues Portal für öffentliche Aufträge

Die Europäische Kommission hat das Online-Portal Access2Markets um ein neues Instrument für die Vergabe öffentlicher Aufträge erweitert. Mit “Procurement for Buyers“ werden Auftraggeber bei der Einhaltung internationalen Vergabevorschriften besser unterstützt. So werden unter anderem die Anforderungen an die Herkunft von Waren und Dienstleistungen verständlicher dargestellt.

USA: Einführung höherer Zollabfertigungsgebühren für 2025

Die US-Zollbehörde CBP wird die Zollabfertigungsgebühr "Merchandise Processing Fee" zu Beginn des Haushaltsjahres 2025 ab dem 1. Oktober 2024 erhöhen. Die Zollabfertigungsgebühr beträgt für Warensendungen mit einem Wert von mehr als 2.500 US Dollar (sogenannte "formal entries") 0,3464 Prozent des Zollwertes. Dabei gelten immer ein Minimal- und ein Maximalbetrag. Ab Oktober 2024 wird die CBP immer mindestens 32,71 US$ (vorher: 31,67 US$) und maximal 634,62 US$ (vorher: 614,35 US$) berechnen. Der Ad-Valorem-Prozentsatz von 0,3464 Prozent bleibt bestehen.
Die Gebühren für sogenannte "Informal Entries" (Warensendungen mit einem Wert von unter 2.500 US$) und für die zollamtliche Behandlung von im Postverkehr eingeführten Paketen werden ab dem 1. Oktober 2024 ebenfalls steigen.

Saudi-Arabien: Ankündigung von ISPM 15 für Holzverpackungen

Saudi-Arabien kündigt an, mit der Anwendung des Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen Nr. 15 (ISPM Nr. 15) zu beginnen. Die Entscheidung wurde mit einem Ministerialbeschluss verkündet und bei der Welthandelsorganisation (WTO) notifiziert. Kommentare können bei der WTO bis 9. August eingereicht werden.
Im internationalen Güterverkehr können Schadorganismen durch Holzverpackungen eingeschleppt und verbreitet werden. Der internationale Standard ISPM 15 zielt darauf ab, die Importvorschriften zur Verhinderung der Einschleppung durch Verpackungsholz zu harmonisieren. Verpackungshölzer wie Paletten, Rahmen oder Trommeln müssen daher mit einem in ISPM 15 anerkannten Verfahren behandelt sein, um Schadorganismen abzutöten. Dies kann grundsätzlich durch Hitzebehandlung, Begasung mit Methylbromid oder die dielektrische Erwärmung des Holzes erfolgen. Laut Julius Kühn-Institut ist die Begasung von Holzverpackungen mit Methylbromid in Deutschland derzeit nicht möglich.
Die behandelten Verpackungen sind entsprechend zu kennzeichnen, wobei die Markierung mit einem Brennstempel oder einer Schablone anzubringen ist. Weitere Informationen zum Holzverpackungsmaterial sowie eine Liste der registrierten Holzverpacker und - behandler stellt das Julius Kühn-Institut zur Verfügung.

CBAM: Aktuelle Informationen

  • DEHSt veröffentlicht Hinweise zum Umgang bei fehlenden tatsächlichen Emissionsdaten: Wenn CBAM-Berichtspflichtige keine tatsächlichen Emissionsdaten von ihren Lieferanten oder Herstellern erhalten, müssen sie zur Vermeidung von Sanktionen nachweisen, dass alle zumutbaren Anstrengungen unternommen wurden, um die Emissionsdaten zu erhalten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter Verlautbarung zu CBAM-Berichtspflichten Q III 2024 bis Q IV 2025. Wir empfehlen, dass Berichtspflichtige sich für den CBAM-Newsletter registrieren: www.dehst.de.
  • EU-Kommission veröffentlich aktualisierte Version der CBAM-FAQs in englischer Sprache (09.08.2024): Carbon Border Adjustment Mechanism - European Commission (europa.eu).
  • Templates: Die EU-Kommission stellt im Bereich “Guidance” ein Excel-Template zur Verfügung, mit dessen Hilfe Importeure Emissionsdaten bei ihren Lieferanten in Drittländern abfragen können. Seit Juni 2024 gibt es eine neue, ausgefüllte Version mit Beispielen für die Warenkategorien Zement, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff und Stahl (beispielsweise Schrauben und Muttern). Die Nutzung des Templates ist nicht verpflichtend, sondern lediglich eine Empfehlung der EU-Kommission.
  • Informationsangebot auf Deutsch: Die EU-Kommission erweitert außerdem das Informationsangebot auf Deutsch: Der Leitfaden (Guidance) für Importeure sowie der Leitfaden für Anlagenbetreiber in Drittländern liegen mittlerweile in übersetzter Fassung vor. Der Leitfaden für Anlagenbetreiber ist zudem in folgenden Sprachen verfügbar: Arabisch, Chinesisch, Hindi, Koreanisch, Ukrainisch sowie Türkisch. Alle Leitfäden und Vorlagen finden Sie auf der CBAM-Webseite der EU-Kommission.
  • Weitere Informationen: CBAM - der CO2-Grenzausgleichsmechanismus auf einen Blick und CBAM in Deutschland