Länder- und Marktinformationen Dezember 2024

EU: Vorschriften zur entwaldungsfreien Lieferkette (EUDR) verschoben

Die Unternehmen haben ein weiteres Jahr Zeit, um die neuen EU-Vorschriften zur Verhinderung der Entwaldung einzuhalten, die den Verkauf von Produkten aus entwaldeten Flächen in der EU verbieten.
Das Parlament nahm mit 546 Stimmen bei 97 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen die vorläufige politische Einigung mit dem Rat über einen Aufschub der Anwendung der neuen Geschäftsordnung an.
Große Marktteilnehmer und Händler müssen nun ab dem 30. Dezember 2025 und Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026 die Verpflichtungen aus dieser Verordnung einhalten. Diese zusätzliche Zeit soll Unternehmen auf der ganzen Welt helfen, die Regeln ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens reibungsloser umzusetzen, ohne die Ziele des Gesetzes zu untergraben.

Deutschland: Aktualisierte Handreichung des BAFA zum LkSG

Die neue Handreichung des BAFA, veröffentlicht am 13. Dezember 2024, bietet eine konkrete Orientierungshilfe in Bezug auf die Auswahl und Nutzung von Standards, Audits und Zertifizierungen als Instrumente zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach dem LkSG.

Deutschland: Neuer Schiedsgerichtshof bei der DIHK

Wirtschaftliche Konflikte und ihre rechtlichen Risiken belasten Unternehmen – besonders im internationalen Geschäftsverkehr. Während die Politik noch um eine Modernisierung des Schiedsverfahrens ringt, hat der neue Schiedsgerichtshof (SGH), eine Initiative der DIHK, der Auslandshandelskammern (AHKs) und der Industrie- und Handelskammern (IHK), im Dezember seine Arbeit aufgenommen. Er bietet Lösungen von der Wirtschaft für die Wirtschaft: schnell, kostengünstig und qualitativ hochwertig.
Der SGH ermöglicht ein vertrauliches Verfahren und eine rechtlich durchsetzbare Entscheidung außerhalb der staatlichen Gerichte. Bei Bedarf kann bereits vorab eine Mediation eingesetzt werden – insbesondere, wenn laufende Geschäftsbeziehungen erhalten bleiben sollen.
Mit der neuen Einrichtung unterstreichen DIHK, IHKs und AHKs ihr Engagement, alle Unternehmen bei der Lösung von Konflikten unabhängig und verbindlich zu unterstützen – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Besonders kleine und mittlere Unternehmen können von der Flexibilität der Verfahren profitieren.

China: Neues Energiegesetz ab Januar 2025 in Kraft

China hat im November 2024 ein eigenes Gesetz für den Energiebereich erlassen. Es sieht staatliche Förderung in vielen Bereichen vor und wird am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Das neue Energiegesetz (EG) besteht aus 80 Artikeln in 9 Kapiteln und befasst sich als Rahmengesetz unter anderem mit der Energienutzung sowie dem Energiemarkt. Es enthält auch Haftungsvorschriften. Das EG zielt nach Art. 1 insbesondere auf die Gewährleistung der nationalen Energiesicherheit, Förderung der grünen Transformation und Kohlenstoffneutralität.
In Art. 2 EG wird der Begriff der Energie weit definiert und beinhaltet unter anderem Kohle, Öl, Erdgas, Kernenergie, Wasserkraft, Wind-, Solar- und Wasserstoffenergie sowie Geothermie.
Der Staat fördert insbesondere die Entwicklung sauberer, kohlenstoffarmer Energie, unterstützt die Entwicklung neuer Energietechnologien und fördert aktiv die internationale Kollaboration im Energiebereich.
Das EG betont etwa in Art. 22 die staatliche Unterstützung der "vorrangigen Entwicklung und Nutzung erneuerbarer Energien" und des "sicheren, verlässlichen und geordneten Ersatzes fossiler Energie durch nicht-fossile Energie" (Definitionen: Art. 75 EG).
Wesentliche Gesetze im Energiebereich sind in China bisher das Elektrizitäts-, das Energieerhaltungs- und das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Ein Entwurf dieses ersten eigenen Energiegesetzes war im April 2020 zur Kommentierung veröffentlicht worden. Nach drei Lesungen im Laufe des Jahres 2024 verabschiedete der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses das EG schließlich am 8. November 2024.
Quelle: GTAI

Vereinigtes Königreich: Neue Regeln für Medizinprodukte

Die britische Regierung führt eine Konsultation durch, bevor sie neue Regelungen verabschiedet. Die CE-Kennzeichnung bleibt teilweise bis 2030 gültig.
Am 14. November hat die zuständige Behörde "Medicines and Healthcare products Regulatory Agency" (MHRA) eine Konsultation eröffnet. Unternehmen können bis zum 5. Januar 2025 ihr Feedback zur geplanten neuen Regulierung für Medizinprodukte abgeben. Die Ergebnisse sollen bei den weiteren Beratungen über die Gesetzgebung berücksichtigt werden.
Nach dem Brexit plante die britische Regierung eine eigenständige Regulierung für Medizinprodukte. Der Gesetzgebungsprozess hat sich jedoch immer wieder verzögert. Deswegen erkennt das Vereinigte Königreich die CE-Kennzeichnung übergangsweise weiterhin an. Die Übergangsbestimmungen sichern den Marktzugang bis spätestens 2030.

Welt: Wirtschaftsdaten kompakt

Die Reihe "Wirtschaftsdaten kompakt" von der GTAI wurde aktualisiert. Mit unserer Ausgabe vom Mai 2024 erhalten Sie eine Übersicht über die wichtigsten wirtschaftlichen Kennzahlen zu über 110 Ländern – darunter Bruttoinlandsprodukt, Inflationsrate, Staatsverschuldung, Ausländische Direktinvestitionen, Hauptbranchen im Außenhandel oder wichtigste Güter im Handel mit Deutschland.