Länder- und Marktinformationen Oktober 2024
EU: Gültigkeitsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung („EUDR“, Verordnung (EU) 2023/1115) wird eventuell um ein Jahr verschoben
Einen entsprechenden Vorschlag hat die EU-Kommission am 2. Oktober 2024 veröffentlicht. Danach sollen die Unternehmen zwölf Monate Aufschub erhalten, die Anforderungen der Verordnung umzusetzen. Und auch der Verwaltung gäbe es die Möglichkeit, die in der Verordnung vorgesehenen Verfahren und Anwendungen entsprechend zu gestalten und anzupassen. Für große und für mittlere Unternehmen würde damit eine Verschiebung vom 30. Dezember 2024 auf den 30. Dezember 2025 und für Kleinst- und kleine Unternehmen vom 30. Juni 2025 auf den 30. Juni 2026 gelten. Das Europäische Parlament und der Rat müssen diesem Vorschlag noch zustimmen. Ob und bis wann dies der Fall sein kann, ist derzeit noch nicht bekannt. Die Chancen für eine Verschiebung dürften aufgrund der von vielen Seiten geübten Kritik jedoch groß sein. Bemängelt wird unter anderem die massive bürokratische Belastung für Unternehmen.
Die aktualisierten Leitlinien sind online abrufbar, auch die FAQ wurden erweitert.
EU: Förderung kurz erklärt
Mehrjähriger Finanzrahmen, NextGenerationEU, Aufbau- und Resilienzfonds – hier werden die Zusammenhänge erklärt und die wichtigsten Förderprogramme für deutsche Unternehmen erläutert.
China: Export bestimmter Waren in die VR China
Die Abteilung für Tier- und Pflanzenquarantäne des zentralen Zollamtes der Volksrepublik China (DAPQ) hat dem Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) mitgeteilt, dass für die nachstehenden Produkte, die von Deutschland in die VR China exportiert werden und traditionelle Handelsgüter sind, bisher kein Unternehmen für die Einfuhr registriert ist: Senfkörner, Ölpalmenfrüchte und -kerne, Zierwassertiere, Molkepulver, Pferdehäute, getrocknete Hirschgeweihe/-knochen, Rohwolle, Benzoeharz, Jujube, Kardamom, Pfeffer, Senfkörner, Myrrhe, Weihrauch, Roselle für die industrielle Anwendung, frische oder kühlgelagerte Zwiebeln, Kardamom, Kreuzkümmel, Koriandersamen, Artemisia Samen und Safran.
Gemäß des "Gesetzes zur Tier- und Pflanzenquarantäne bei der Einfuhr und Ausfuhr der Volksrepublik China“ sowie dessen Durchführungsverordnung, bittet DAPQ um Übermittlung einer Liste der Produktions-, Verarbeitungs- und Lagerbetriebe, die die oben genannten Güter in die VR China exportieren möchten und bereit sind, die Anforderungen für Tier- und Pflanzenquarantäne einzuhalten.
Das BVL hat entsprechende Informationen auf der Homepage veröffentlicht und die Wirtschaftsverbände beteiligt. Betroffenen Unternehmen wird empfohlen, sich schnellstmöglich an den für sie zuständigen Bundes-Wirtschaftsverband (Branchenverband auf Bundesebene) zu wenden.
Das BVL hat entsprechende Informationen auf der Homepage veröffentlicht und die Wirtschaftsverbände beteiligt. Betroffenen Unternehmen wird empfohlen, sich schnellstmöglich an den für sie zuständigen Bundes-Wirtschaftsverband (Branchenverband auf Bundesebene) zu wenden.
Die Meldefrist durch die Verbände an das BVL ist der 21. Oktober 2024. Die kurze Frist ist den Vorgaben der VR China geschuldet.
Der Handel mit den oben genannten Gütern aus Deutschland in die VR China soll in der Zwischenzeit unverändert bleiben.
Der Handel mit den oben genannten Gütern aus Deutschland in die VR China soll in der Zwischenzeit unverändert bleiben.
Marokko: Deutsche Solarfirmen engagieren sich
Marokko baut seine Solarkapazitäten aus. Diese Entwicklung wird bis mindestens 2030 anhalten. Aktuell befinden sich fünf Solarkraftwerke im Bau. Weitere kommen hinzu.
Bis 2030 soll der Anteil alternativer Energiequellen am marokkanischen Strommix auf über 50 Prozent steigen. Damit wird ausreichend grüner Strom vorhanden sein, um unter anderem 14 Terawattstunden grünen Wasserstoff und Derivate daraus zu produzieren. Davon sind 10 Terawattstunden für den Export vorgesehen, die restlichen 4 Terawattstunden für den heimischen Bedarf.
Um dieses Ziel zu erreichen, will die Regierung private Investitionen in Solaranlagen stärker fördern. Zum einen soll der Zugang zu den Übertragungsnetzen für unabhängige Energieerzeuger erleichtert werden. Zum anderen will die Regierung im Rahmen des Programms "Offre Maroc" kostenloses Bauland für die Errichtung von Ökostromanlagen und Wasserstofffabriken ausschreiben. Zuständig dafür ist die marokkanische Agentur für nachhaltige Energie MASEN (Agence marocaine pour l'énergie durable).
Eine erste Ausschreibung von 300.000 Hektar kostenlosem Bauland wurde im September 2024 abgeschlossen, und die Fläche wird gegenwärtig unter zehn Investoren aufgeteilt. Insgesamt hatten sich mehr als 40 Konsortien und Unternehmen beworben.
Quelle: GTAI