Außenwirtschaft aktuell

Länder- und Marktinformationen September 2023

Großbritannien – CE-Kennzeichnung bleibt unbefristet gültig

Damit entfällt die Pflicht zur Umstellung auf das UKCA-Label. Für gewisse Produktgruppen gelten abweichende Regelungen.
Das Ministerium für Wirtschaft und Handel (DBT) hat in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass das Vereinigte Königreich die CE-Kennzeichnung weiterhin anerkennen wird. Damit rückt die britische Regierung von ihrem ursprünglichen Plan ab, die Produktkennzeichnung verpflichtend auf das neue UKCA-Label umzustellen. Die Frist hierfür wurde seit dem Austritt aus der Europäischen Union (EU) mehrmals verlängert, zuletzt galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024.
Unternehmen können ihre CE-gekennzeichneten Produkte somit wie bisher auf dem britischen Markt in Verkehr bringen. Sie können die neue UKCA-Kennzeichnung freiwillig verwenden. 
Für welche Produkte gilt die Anerkennung?
Die unbefristete Anerkennung der CE-Kennzeichnung gilt für folgende Produkte:
  • Spielzeug
  • Pyrotechnik
  • Freizeitboote und Wasserfahrzeuge (beispielsweise Jet-Skis)
  • einfache Druckbehälter
  • Geräte und Anlagen, die den Vorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit unterliegen
  • nichtselbsttätige Waagen
  • Messgeräte
  • Messbehälterflaschen
  • Aufzüge
  • Geräte für explosionsgefährdete Bereiche (ATEX)
  • Funkanlagen
  • Druckgeräte
  • persönliche Schutzausrüstung (PPE)
  • Geräten zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe
  • Maschinen
  • Geräte und Maschinen zur Verwendung im Freien
  • Aerosolprodukte
  • elektrische Niederspannungsgeräte
Bei welchen Produkten gibt es noch Unklarheiten?
Produktspezifische EU-Richtlinien und Verordnungen regeln die Pflicht zur Verwendung der CE-Kennzeichnung. Die meisten dieser Gesetze liegen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Handel (DBT). Bestimmte Produktgruppen fallen jedoch nicht in den Zuständigkeitsbereich des DBT. Ob die CE-Kennzeichnung auch in diesen Produktbereichen unbefristet weiterverwendet werden kann oder ob eine Umstellung auf UKCA erfolgen muss, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Die zuständigen Behörden haben angekündigt, ihre Pläne zeitnah mitzuteilen. Das gilt für folgende Produktgruppen:
  • Bauprodukte
  • Seilbahnen
  • transportable Druckgeräte
  • unbemannte Flugsysteme
  • Bahnprodukte
  • Schiffsausrüstung
Für Medizinprodukte gelten gesonderte Übergangsfristen.
Quelle: GTAI

Algerien – Einfuhr von Halal-Produkten nur noch mit Stempel aus Paris?

Algerien erkennt nur noch Halal-Zertifikate eines französischen Instituts an. Deutsche Produzenten klagen über zusätzliche Kosten. Viele Fragen bleiben offen.
Algerien hat die Einfuhrregeln für halal-zertifizierte Nahrungsmittel geändert. Das algerische Handelsministerium teilte mit, dass lediglich das islamische Institut der Großen Moschee von Paris (GMDP) das Mandat für die Halal-Zertifizierung erhalten habe. Das Institut soll nicht nur Importe aus Frankreich sondern aus ganz Europa und langfristig aus der ganzen Welt zertifizieren. Bisher hat es lediglich ein Büro in Paris. 
Das Handelsministerium hatte bereits 2016 angekündigt, eine obligatorische Zertifizierung für bestimmte Nahrungsmittel einzuführen. Die Zertifizierung sollte sicherstellen, dass in Algerien eingeführte Nahrungsmittel "halal", also nach islamischem Recht erlaubt sind. Die kurzfristige Ankündigung über das erteilte Mandat hat jedoch viele aus der Branche überrascht. Üblicherweise akkreditieren die zuständigen nationalen Behörden mehrere Zertifizierer - mit Ausnahme von Ägypten. Obwohl viele Fragen offen bleiben, ist die neue Regelung bereits in Kraft.
Deutsche Exporteure, die bereits mit anderen Zertifizierern arbeiten, müssten demzufolge kurzfristig eine zweite kostenpflichtige Zertifizierung oder eine "Überzertifizierung" bei GMDP veranlassen.
Quelle: GTAI

EU – Erleichterungen für GrenzgängerInnen im Homeoffice

Ein neues Übereinkommen ermöglicht es, bis zu 49,99 Prozent der Arbeitszeit als Telearbeit im Wohnsitzstaat zu erbringen – und zwar ohne Wechsel des Sozialversicherungssystems.
Bei der Arbeit aus dem Ausland gibt es diverse Besonderheiten zu beachten. Es stellen sich vor allem arbeits-, steuer- und auch sozialversicherungsrechtliche Fragen. Entscheidend im Hinblick auf das anwendbare Sozialversicherungsrecht ist grundsätzlich der physische Arbeitsort (Art. 11 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 883/2004). Dementsprechend kann die Ausübung von Telearbeit zu einem Wechsel des Sozialversicherungsrechts führen, wenn die betreffende Person nicht im Staat des Arbeitgebersitzes wohnt.
Mit Beginn der Corona-Pandemie durften viele Arbeitnehmende nicht mehr die Räumlichkeiten des Arbeitgebers aufsuchen und mussten von zu Hause aus arbeiten. Lag der Wohnort im Ausland, so hätte dies bei mehr als 25 Prozent Arbeitstätigkeit im Ausland dazu geführt, dass die arbeitnehmende Person in das Sozialversicherungssystem ihres Wohnsitzstaates gewechselt hätte (Art. 13 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Art. 14 Abs. 8 Verordnung (EG) Nr. 987/2009). Um das zu vermeiden wurde auf europäischer Ebene eine Übergangsregelung geschaffen: Die grenzüberschreitende Tätigkeit im Homeoffice beziehungsweise mobiles Arbeiten oder Telearbeit sollten keine Auswirkungen auf das anzuwendende Recht der sozialen Sicherheit haben. Diese Übergangsregelung endete zum 30. Juni 2023.
Quelle: GTAI

Türkei – Erhöhung der Umsatzsteuer

In der Türkei wurde die Umsatzsteuer erhöht. Der Regelsatz stieg von 18 auf 20 Prozent, der ermäßigte Satz von acht auf 10 Prozent. Die Erhöhung wurde am 10. Juli 2023 wirksam.
Quelle: GTAI

Saudi-Arabien – Beitritt UN-Kaufrecht

Am 14. Juni 2023 hat das Königreich Saudi-Arabien seinen Beitritt zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) beschlossen.
Der Beitritt Saudi-Arabiens zum sogenannten UN-Kaufrecht steht in Zusammenhang mit einer tiefgreifenden Reform des Zivil- und Vertragsrechts im Land. Erst kürzlich hatte das Königreich erstmals ein kodifiziertes Zivilgesetzbuch eingeführt. Der Beitritt zum UN-Kaufrecht soll es Saudi-Arabien ermöglichen, den lokalen und internationalen Handel stärker zu verzahnen. Die Regelungen des UN-Kaufrechts garantieren dabei einen transparenteren rechtlichen Prozess im grenzüberschreitenden Handel.
Das UN-Kaufrecht enthält harmonisierte Regeln und Verpflichtungen für internationale grenzüberschreitende Verträge über den internationalen Warenkauf. Der multilaterale Vertrag wird für das Königreich in etwa einem Jahr in Kraft treten, das genaue Datum wird noch festgelegt.
Quelle: GTAI

Saudi Arabien – Einführung eines Zivilgesetzbuches

Mit Dekret vom 19. Juni 2023 hat das Königreich Saudi-Arabien erstmals ein Zivilgesetzbuch erlassen. Bisher galt für Verträge in Saudi-Arabien das islamische Recht (Scharia).
Bei dem neuen Zivilgesetzbuch handelt es sich erstmals um eine Kodifikation, das heißt ein niedergeschriebenes, verschriftlichtes Gesetzeswerk. Es führt die wesentlichen Elemente eines verbindlichen Vertragsschlusses auf und erkennt an, dass der Vertrag das Recht der Parteien ist. Gleichzeitig gilt in Saudi-Arabien nun auch der Grundsatz "pacta sunt servanda", der besagt, dass die Vertragsparteien das erfüllen müssen, was sie vertraglich vereinbart haben. Dies ist vergleichbar mit anderen zivilrechtlichen Rechtsordnungen im Nahen Osten, die ebenfalls schriftlich festschreiben, dass die Parteien an die Bedingungen des von ihnen vereinbarten Vertrags gebunden sind.
Das Gesetz erkennt auch an, dass die Parteien ihre Verpflichtungen in Übereinstimmung mit dem Vertrag und nach Treu und Glauben erfüllen müssen. Nach dem neuen Zivilgesetzbuch Saudi-Arabiens beschränkt sich der Vertrag nicht nur darauf, die Vertragspartei an seinen Inhalt zu binden, sondern er muss darüber hinaus auch die Erfordernisse des Gesetzes sowie der guten Sitten erfüllen.
Besteht Raum für eine Vertragsauslegung, so ist der gemeinsame Wille der Vertragsparteien zu berücksichtigen, ohne sich auf die wörtliche Bedeutung der Klauseln zu beschränken. Dabei sind die Art des Geschäfts und das Vertrauen und die Integrität, die zwischen den Vertragsparteien bestehen, zu berücksichtigen.
Das Gesetz enthält zudem Bestimmungen zur Regelung des Schadensersatzes im Falle des Verzugs einer Partei. In Übereinstimmung mit den Zivilgesetzbüchern anderer Länder in Nahen Osten sieht das Gesetz vor, dass die Parteien eine pauschalisierte Entschädigung im Voraus vereinbaren und festlegen können. Dieser pauschalierte Schadenersatz wird nicht fällig oder kann reduziert werden, wenn der Gläubiger keinen Schaden erlitten hat, die vereinbarte Entschädigung überhöht war oder die ursprüngliche Verpflichtung nur teilweise erfüllt wurde.
Das Gesetz ist mit sieben Kapiteln und 720 Artikeln eines der umfangreichsten Gesetzesvorhaben in der Geschichte Saudi-Arabiens. Es soll 180 Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft treten, das heißt am 16. Dezember 2023. Somit unterliegen Verträge, die nach diesem Datum unterzeichnet werden, dem neuen kodifizierten Zivilgesetzbuch (im Gegensatz zur nicht kodifizierten Scharia) und alle Streitigkeiten werden auf dieser Grundlage entschieden.
Laut des königlichen Dekrets, mit dem das neue Zivilgesetzbuch erlassen wurde, gilt es auch rückwirkend. Die einzige Ausnahme besteht, wenn eine Partei hinreichend nachweisen kann, dass die Anwendung des Gesetzes einem Scharia-Grundsatz zuwiderläuft. In solchen Fällen obliegt es der Partei, die sich auf die Scharia berufen will, nachzuweisen, dass sie angewendet werden sollte, da das neue Zivilgesetzbuch und die Scharia in den untersuchten Bereichen nicht übereinstimmen.
Quelle: GTAI

USA – Bundestaaten Florida und Texas erlassen Datenschutzgesetz

Die US-Bundesstaaten Florida und Texas haben im Verlauf des Monats Juni 2023 umfassende Datenschutzgesetze erlassen. 
Ein einheitliches Bundesdatenschutzgesetz existiert in den USA nach wie vor nicht. Allerdings hat eine Vielzahl von Bundesstaaten in den letzten Jahren über umfassende Datenschutzgesetze diskutiert und diese in einigen Fällen sogar erlassen.
Am bekanntesten ist der bereits am 1. Januar 2020 in Kraft getretene California Consumer Privacy Act (CCPA), dessen endgültige Regelungen im August 2020 vom California Office of Administrative Law genehmigt worden sind. Ferner haben die kalifornischen Wähler am 3. November 2020 der Verabschiedung des California Privacy Rights Act (CPRA) zugestimmt. Der CPRA ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und ergänzt die Regelungen des CCPA.
Zudem haben im Jahr 2022 die vier Bundesstaaten Virginia, Colorado, Utah und Connecticut Datenschutzgesetze erlassen, die alle im Verlauf des Jahres 2023 in Kraft treten.
Anfang diesen Jahres haben darüber hinaus die Bundesstaaten Iowa, Indiana und Tennessee umfassende Datenschutzgesetze erlassen. Die Datenschutzgesetze von Iowa und Tennessee werden im Jahr 2025 in Kraft treten. Das Datenschutzgesetz von Indiana tritt im Jahr 2026 in Kraft.
Mittlerweile sind auf Ebene der US-Bundesstaaten drei weitere Datenschutzgesetze hinzugekommen: der Montana Consumer Data Privacy Act (siehe hierzu GTAI- Rechtsmeldung: US-Bundesstaat Montana verabschiedet Datenschutzgesetz), die Florida Digital Bill of Rights (FDBR) und der Texas Data Privacy and Security Act (TDPSA).
Quelle: GTAI